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Schule: Regulierung für Unfälle im Ausland

Unfälle mit dem Auto, auch wenn dabei nur Blech verbeult wird, sind ärgerlich genug. Passieren sie allerdings auf der Urlaubsreise im Ausland, können sie zu einem echten Ärgernis werden, dass den ganzen Urlaub verdirbt.

Unfälle mit dem Auto, auch wenn dabei nur Blech verbeult wird, sind ärgerlich genug. Passieren sie allerdings auf der Urlaubsreise im Ausland, können sie zu einem echten Ärgernis werden, dass den ganzen Urlaub verdirbt. Vor allem dann, wenn man unverschuldet zum Unfallopfer wird, wie es alljährlich rund 15 0000 deutschen Autourlaubern im Ausland passiert, wo allein schon die Sprachbarrieren eine Regulierung erschweren. Mancher kam nur mit einer Flut von Papieren und aufwändiger juristischer Unterstützung schließlich zum Ziel.

Zum Glück ist wenigstens die Schadenabwicklung zwischen Unfallbeteiligten aus den Ländern der europäischen Union seit Anfang 2003 einfacher geworden. Denn jeder Versicherer in Europa hat seitdem in jedem Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte ernannt, die den Unfall in maximal drei Monaten regulieren müssen. Kracht es also beim ToskanaUrlaub in Italien, kann man sich in Deutschland an einen Beauftragen der italienischen Versicherung wenden. Wer das ist und wie man ihn erreicht, das erfährt man unter 01 80 / 250 26 beim Zentralruf der Autoversicherer. Bereits 35 000 Anrufer haben diese Möglichkeit im vergangenen Jahr genutzt.

Übrigens gelten die im vergangenen Jahr neu eingeführten Regeln auch für die soeben erst zur Gemeinschaft gestoßenen neuen Mitgliedsländer. Und damit es bei der Protokollierung eines Unfalls keine Missverständnisse gibt, sollte man stets den mehrsprachigen so genannten Europäischen Unfallbericht an Bord haben – man bekommt ihn unentgeltlich bei seinem Versicherer. ivd

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