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Reisekosten: Professoren auf Weltreise

Droht den Unis in Potsdam und Dortmund Ärger wegen der Reisekostenabrechnung einer Professorenfamilie? Die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelt gegen einen Informatikprofessor der dortigen TU wegen des Anfangsverdachts der Vorteilsannahme.

Mitte April fand in den Dienst- und Privaträumen des Professors eine staatsanwaltliche Durchsuchung statt. Der Beschuldigte soll von der Computerfirma Sun Microsystems ohne Rechtsanspruch unter anderem Flugtickets für eine Reise um die halbe Welt mit Frau und zwei Kindern angenommen haben. Die Ehefrau ist ebenfalls Professorin, sie lehrt in Potsdam.

Dienstreise um die ganze Welt

Die Gesamtauslagen für den Trip im vergangenen Juli belaufen sich nach Unternehmensangaben auf 25.000 Euro, für die Professorin allein auf 7777,93. Sie rechnete die Reise anschließend dienstlich mit ihrer Uni ab, wie eine Sprecherin aus Potsdam bestätigt. Nach Angaben der Firma verlief die Reiseroute von Rio de Janeiro, über Washington, San Francisco, Sydney, Auckland, Hongkong und Bangkok nach Turin. Ein Teil der Familie stieß erst in San Francisco dazu. Laut des Anwalts der Professoren habe es sich bei den Flügen um Dienstreisen im Rahmen der Kooperation mit Sun gehandelt, es seien Fachkontakte vorgesehen gewesen. Die TU betrieb mit Sun ein „Center of Excellence“, aus dem Sun inzwischen ausgestiegen ist. Die Uni Potsdam sei, vertreten durch die Ehefrau, „Subunternehmerin“ der Dortmunder Uni gewesen, was die Potsdamer Uni-Sprecherin allerdings verneint.

Nach der einmonatigen Reise lösten die Flugscheine und weitere Leistungen im vorigen Herbst allerdings bei der Geschäftsleitung von Sun in Kalifornien die höchste Alarmstufe aus: Fünf leitende Mitarbeiter in Deutschland wurden wegen ihrer Kooperation mit dem Dortmunder Professor fristlos entlassen; vier klagen dagegen noch vor dem Arbeitsgericht. Das Unternehmen will mit seinem Vorgehen offenbar jeden Anschein einer geduldeten Vorteilsgewährung vermeiden. Es setzte auch den Dortmunder Rektor in Kenntnis. Der war nach eigenen Angaben bis dahin ahnungslos gewesen. Zwar nehmen Hochschullehrer laut Landesgesetz ihre Aufgaben „selbstständig“ wahr. Anscheinend ging diese Selbstständigkeit in Dortmund so weit, dass der Professor dem Unternehmen und „Drittmittelgeber“ selber Rechnungen über Leistungen der Uni stellen und Gegenleistungen fordern konnte, von denen die Unileitung nichts wusste.

Angesichts des Umdenkens bei Sun riet der Familienanwalt, die Flugkosten von Frau und Kindern zurückzuzahlen – aber nicht direkt an die Firma, sondern an die TU Dortmund. Damit sah die Professorin den Weg frei, ihre eigenen Flüge der Heimatuni Potsdam in Rechnung zu stellen. Die bewilligte und zahlte. Die TU Dortmund schickte dagegen das Geld für den Familienanhang (19.000 Euro) als „Zahlung ohne Rechtsgrund“ an den Absender zurück. Für die Dortmunder Uni sind die Flüge eine Angelegenheit zwischen den Reisenden als Nehmern und Sun als Geber. Einstweilen parken die 19.000 Euro plus der Reisekostenerstattung durch Potsdam auf einem Anwaltskonto.

Hermann Horstkotte

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