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Rot-rote Koalition: Mehr Freiheit bei der Wahl der Grundschule

Senat will Gesetzesregelung zur Einschulung ändern - Bezirke können Einzugsgebiete zusammenfassen

Die Regierungskoalition von SPD und Linkspartei will die gesetzlichen Regelungen bei der Einschulung der Erstklässler grundlegend verändern. Anstatt jedem Schüler eine bestimmte Schule zuzuweisen, sollen die Bezirke auch mehrere benachbarte Grundschulen zu einem Einzugsgebiet zusammenfassen können. Diese Änderung des Schulgesetzes sei für das Schuljahr 2010/11 geplant, teilte die Bildungsverwaltung den Grünen mit.

Die Grünen hatten einen entsprechenden Vorstoß unternommen, um den Eltern die Wahl zwischen verschiedenen Angeboten und Profilen zu lassen. Diese Wahlfreiheit fördere den Wettbewerb und somit die Qualität, erwartet Grünen-Bildungspolitiker Özcan Mutlu, der sich von den sogenannten Schulsprengeln auch mehr Transparenz erhofft.

Die „Sprengellösung“ ist bislang nicht im Schulgesetz, sondern nur in der Grundschulverordnung verankert. Dies aber reicht in der Rechtspraxis nicht aus: Im Bezirk Mitte hatten Eltern gegen die dort bereits eingeführte Sprengellösung geklagt und vor Gericht gesiegt. Die Richter entschieden, dass das im Schulgesetz verankerte Ziel möglichst kurzer Wege für kleine Kinder der Sprengellösung widerspreche. Die Grundschulverordnung trete dahinter zurück. Der Bezirk Mitte musste daraufhin seine Einschulungsbereiche in aller Eile wieder neu zuschneiden. Im Schuljahr 2009/10 muss daher wieder so verfahren werden wie früher.

Unter den Eltern kleiner Kinder gehen die Meinungen zu diesem Gerichtsurteil stark auseinander: Wer neben einer guten Grundschule wohnt und damit automatisch in ihrem Einzugsbereich liegt, wünscht sich die Beibehaltung der alten, eindeutigen Regelung, die ihm den Zugriff auf die gewünschte Schule garantierte. Wer keine so gute Schule in der Nähe hat, fühlt sich durch die strikten Einschulungsbereiche benachteiligt: Er kann nur noch mit einer falschen Adresse versuchen, an seiner „Traumschule“ unterzukommen. Ansonsten muss er auf freie Schulen ausweichen, für die keine Einschulungsbereiche gelten, oder darauf hoffen, dass eine entferntere gute öffentliche Schule noch einen freien Platz hat.

Ob die Sprengellösung die Probleme der Familien verringert, ist allerdings höchst umstritten. Etliche Bezirke hatten im vergangenen Jahr ihre Elterngremien befragt und aufgrund der negativen Reaktionen beschlossen, die hergebrachten Einzugsbereiche mit nur einer Schule beizubehalten. Dazu zählte der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Auch Charlottenburg-Wilmersdorf und Neukölln haben sich gegen die Schulsprengel entschieden.

Was die betroffenen Elternvertreter abschreckt, ist in erster Linie die entstehende Unsicherheit: Wenn die gewünschte Sprengelschule mehr Anmeldungen als Plätze hat, ist das Bezirksamt am Zuge und entscheidet dann letztlich, welches Kind wohin kommt. So entsteht das Risiko, dass die Schulwege weiter werden als von den Eltern gewünscht.

Die Bildungsverwaltung sieht dieses Risiko offenbar auch. Die beabsichtigte Gesetzesänderung solle deshalb auch das Gebot enthalten, altersangemessene Schulwege sicherzustellen, fordert sie. Im übrigen sollen die Bezirke nicht gezwungen werden, überhaupt Sprengel zu bilden.

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