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Schule: Schiedsstelle für gütliche Einigung

Das hatten Sie sich eigentlich ein wenig anders vorgestellt. Zwar hatte der Werkstattmeister den Auftrag erhalten, neben den Inspektionsarbeiten auch gleich die hässliche Delle in der Motorhaube zu beseitigen.

Das hatten Sie sich eigentlich ein wenig anders vorgestellt. Zwar hatte der Werkstattmeister den Auftrag erhalten, neben den Inspektionsarbeiten auch gleich die hässliche Delle in der Motorhaube zu beseitigen. Aber das wäre ihrer Meinung nach auch ohne die teure Neulackierung der gesamten Motorhaube möglich gewesen. So gibt es Streit über die unerwartete Höhe der Rechnung – und erst einmal keine Einigung mit der Werkstatt.

Doch bevor Sie ihre Schritte zum Anwalt lenken und einen Rechtsstreit beginnen, sollten Sie versuchen, die Angelegenheit über die Schiedsstelle für das KfzGewerbe Berlin gütlich zu klären. Voraussetzung für ein solches Schiedsverfahren ist allerdings, dass der Betrieb, mit dessen Arbeit Sie unzufrieden sind, auch der Innung angehört und das Schiedsverfahren im ersten Jahr nach Erhalt der beanstandeten Rechnung beantragt wird .

Kosten entstehen für den mit einer Arbeit einenes Innungsbetriebes unzufriedenen Kunden nicht. Und wenn Sie mit dem Schiedsspruch, an den Innungsbetriebe gebunden sind, beim besten Willen nicht einverstanden sind, dann bleibt für Sie der Weg zum Richter immer noch offen. Die Praxis der bereits 1973 geschaffenen Berliner Schiedsstelle, neben der es inzwischen auch eine für den Gebrauchtwagenhandel gibt, zeigt allerdings, dass durch sie ein Großteil aller Streitfälle geregelt werden konnte. Der Versuch, diesen Weg zu gehen, kann also nicht schaden (Schiedsstelle für das Kfz-Gewerbe Berlin, Obentrautstraße 16-18, 10963 Berlin, Telefon 25905-159 und Fax 25905-100). ivd

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