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Im Zentrum der Kritik. Neuerdings auch in Sachen "Schulbücher"

© dpa

Sponsoring in Schulen in Berlin: Anrüchige Hilfe von Amazon

Klamme Schulen in Berlin setzen bei ihrer Spendensuche auf Buchhändler und Amazon. Jetzt hat ein Gericht die Grenzen dafür eng gezogen und droht mit 250.000 Euro Strafe. Auch in Brandenburg und Thüringen gibt es Unruhe.

Bevor am kommenden Montag die großen Ferien vorüber sind, werden auch in Berlin wieder einige Millionen Euro für Schulbücher über den Ladentisch gegangen sein. Wobei „Ladentisch“ die Sache nicht ganz trifft, denn immer mehr Lernmittel werden über das Internet gekauft, weil Händler mit Provisionen locken. Damit könnte es allerdings bald vorbei sein, falls ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin rechtskräftig wird. Bis dahin ist die Verunsicherung groß.

Das Landgericht hatte nämlich nach einer Klage des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels im Juli entschieden, dass der Onlinehändler Amazon Schulfördervereinen keine Provision zahlen darf, wenn Eltern bei ihm Schulbücher kaufen. Begründet wird dies mit der gesetzlich vorgeschriebenen Buchpreisbindung: Diese werde unterlaufen, wenn Amazon je nach Umfang der Schulbuchbestellung eine Vergütung an die Schule zahle. Die Kammer für Handelssachen verurteilte Amazon, bei Zuwiderhandlung „für jeden Fall“ bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld zu zahlen oder „ersatzweise“ eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten anzutreten (Az: 101 O 55/13).

Urteil bezieht sich auf Droste-Hülshoff-Gymnasiun in Zehlendorf

Der konkrete Fall, um den es bei dem Verfahren ging, hatte sich am Zehlendorfer Droste-Hülshoff-Gymnasium 2012 zugetragen: Der Schulförderverein hatte laut Gericht seinen Mitgliedern nahelegt, die Schulbücher bei Amazon zu kaufen. Zu diesem Zweck war die Website des Vereins mit Amazon verlinkt. Amazon bestritt, gegen die Buchpreisbindung zu verstoßen, weil die Eltern schließlich den vollen Preis zahlten. Das Gericht hingegen sieht einen „Preisnachlass“, weil mit dem Buchkauf ein Vorteil verbunden sei – und zwar in Gestalt der Provisionszahlung. Dies widerspreche dem Gesetz zur Buchpreisbindung. Im Übrigen gehe es bei dem Gesetz auch darum, die Vielfalt des Buchhandels zu schützen. Dies sei aber nur möglich, wenn es keinen Wettbewerb über den Preis gebe.

Amazon ist nicht der einzige Buchhändler, der in den Augen des Börsenvereins gegen geltendes Recht verstößt. Auch andere Händler bekommen Post vom Börsenverein, wenn sie Schulen bestimmte Vergünstigungen einräumen oder wenn zumindest der Eindruck entsteht, dass solche Vergünstigungen gewährt werden. Bei einem der betroffenen Händler handelte es sich um die Berliner Firma Erstling. Auch sie wurde zur Rede gestellt, weil die Homer-Schule in Prenzlauer Berg bei den Eltern darum warb, ihre Bücher beim Erstling-Verlag zu kaufen. In dem entsprechenden Schreiben der Schule hätten die Eltern tatsächlich den Eindruck gewinnen können, dass die Schule finanziell davon profitieren könne, wenn die Eltern bei seiner Firma Bücher bestellten, zeigt Firmeninhaber Guido Erstling Verständnis für die Irritation auf Seiten des Börsenvereins.

Beim Möbeln ist erlaubt, was bei Schulbüchern verboten ist

In Wirklichkeit habe das Sponsoring der Schule durch seine Firma aber im Zusammenhang mit einem Möbelkauf gestanden und eben nicht mit einem Schulbuchkauf, bekräftigt Erstling, dessen Firma mit einer großen Palette von Schulbedarfsartikeln handelt. Inzwischen habe der Schulleiter diesen „missverständlichen Brief“ aber abgewandelt.

Erstling kann nachvollziehen, dass sich die Schulen um Sponsoren bemühen. In den vergangenen 20 Jahren habe das extrem zugenommen, weil die Schulen weniger Geld von der öffentlichen Hand bekämen. Elternvereine oder Schulen würden das Geld dann für Schulfeste nutzen, für einen Weihnachtsbaum oder für das Streichen einzelner Unterrichtsräumen. Meist gehe es nur um kleine Beträge. Erstling fügt dann noch hinzu, dass er sich als „Bürger“ über Amazon ärgere, da das Unternehmen „Milliardenumsätze macht, aber in Deutschland kaum Steuern zahlt“.

In Thüringen ist von "Schmiergeldzahlungen" die Rede

Amazon ist allerdings nicht der einzige Onlinehändler, der in Verdacht geraten ist. Die Staatsanwaltschaft Thüringen ermittelt seit über zwei Monaten gegen zwei südthüringische Firmen, zu deren Geschäftsfeld ebenfalls Schulbücher gehören. Bei diesen Ermittlungen geht es allerdings nicht nur um Verstöße gegen die Buchpreisbindung, sondern auch um den Vorwurf der „Schmiergeldzahlung“, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage des Tagesspiegels. Dahinter steht aber im Prinzip derselbe Mechanismus: Schulen bekämen Spenden, wenn sie Bücher bei den betreffenden Händlern bestellten, so der Verdacht der Erfurter.

Wie verbreitet es offenbar ist, die Schulbuchbestellung mit finanziellen Vorteilen für die Schule zu verknüpfen, zeigt auch ein Schreiben, dass die Wiesbadener Anwaltskanzlei Fuhrmann/Wallenberg im Juni an das Staatliche Schulamt Frankfurt (Oder) verschickte. Die Kanzlei, die auch den Börsenverein vertritt und sich als „Preisbindungstreuhänder“ bezeichnet, weist das Frankfurter Schulamt darauf hin, dass es „in ihrer Stadt Formen der Kooperation zwischen Schulen, Eltern- bzw. Fördervereinen von Schulen und Buchhandlungen gibt, die mit den Vorschriften des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb und der Buchpreisbindung nicht vereinbar sind und möglicherweise auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können“.

Geht Amazon in Berufung?

Aufgrund der Verunsicherung bietet der Landesverband der Schulfördervereine in Berlin und Brandenburg (lsfb) Seminare an, damit Schulen wissen, was im Bereich der Spendeneinnahme erlaubt ist und was nicht. Im November soll es um das Einmaleins des Fundraisings gehen, aber auch gezielt um den Schulbuchkauf.

Auf der Tagesordnung bleibt das Thema auf jeden Fall, denn noch läuft die Berufungsfrist, die Amazon hat. Ob der Onlinehändler davon Gebrauch macht, war bislang nicht zu erfahren. Für den Landesverband der Schulfördervereine steht aber schon jetzt fest, dass Amazon angesichts seines Finanzgebarens für Kita- und Schulfördervereine „eine denkbar schlechte Wahl“ sei. "Wir begrüßen das Urteil", betonte Daniela von Treuenfels vom lsfb. „Sobald das Urteil rechtskräftig ist, werden die Schulen schriftlich informiert“, kündigte die Bildungsverwaltung gegenüber dem Tagesspiegel an.

---- Unter dem Titel „Buchpreisbindung, Schulbuchkauf und Erfahrungsaustausch“ bietet der Landesverband der Berliner Schulfördervereine in Kooperation mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels ein Seminar zu Schulbuchbestellungen an. Es findet am 12. November von 18 bis 20 Uhr in den Räumen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes statt: Brandenburgische Str. 80, Raum 5.05, 10713 Berlin, U-Bahnhof Blissestraße. Allgemein um „Fundraising und Sponsoring“ geht es am 13.11., 18-20 Uhr, in der Paul-Maar-Grundschule, 12529 Großziethen, Karl-Marx-Str. 142. Weitere Infos und Anmeldung unter http://www.lsfb.de/.

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