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Umstrittene Reform: Schülerlotterie stellt Eltern vor viele Fragen

Schnell soll es gehen mit der Schulgesetzänderung, damit die ersten Sekundarschulen schon 2010/11 starten können. Eingehalten werden kann dieser Fahrplan aber nur, wenn parallel an etlichen Ausführungsvorschriften gearbeitet wird. Denn noch ist gar nicht klar, wie das neue Verfahren bei der Vergabe begehrter Schulplätze ablaufen soll.

Sicher ist, dass gerichtsfest geklärt werden muss, wie die Verlosung der begehrten Schulplätze abzulaufen hat. Eltern fragen sich jetzt vor allem, ob ihr Kind an einer oder an mehreren Schulen am Losverfahren teilnehmen kann. Ebenso ist zu entscheiden, was passiert, wenn man kein Losglück hat: Eltern fürchten, dass sie dann nur noch an unbeliebten Schulen unterkommen, da alle anderen zu dem Zeitpunkt ihre Plätze schon verteilt haben könnten. Damit das nicht passiert, könnte die Verwaltung festlegen, dass die Losverfahren abgeschlossen sind, bevor alle anderen Schulen ihre Plätze vergeben.

Zu klären ist auch, wie ein derartiges Losverfahren überhaupt ablaufen muss. Ist ein Notar notwendig oder geht es auch ohne ihn? Neuköllns Bildungsstadtrat Wolfgang Schimmang (SPD) vermutet nach seinen Erfahrungen, dass es ohne Notar geht: Seit Jahren wird in Neukölln gelost und zwar unter all den Schülern, die etwa gleich weit entfernt von der begehrten Schule wohnen.

„Für diese Losverfahren stellt das Bezirksamt eine Wahlgruppe für die Ziehung zusammen – meist ein Elternvertreter, ein Sachbearbeiter und der Schulleiter“, berichtet Schimmang. Ein Notar sei „zu teuer“. Bislang hätten die Gerichte dieses Vorgehen immer akzeptiert. An etwa zehn bis 15 Schulen allein in Neukölln werde das so gemacht.

Wie berichtet, soll auch künftig zunächst der Elternwille darüber entscheiden, an welche Schule ein Kind kommt. Von diesem Prinzip muss aber abgewichen werden, wenn es mehr Bewerber als Plätze gibt. Bisher gab die Wohnortnähe den Ausschlag. Das soll künftig nicht mehr gelten. Stattdessen soll mit der Vergabe der Plätze die soziale Mischung an den Schulen verbessert werden. Dieses Ziel hofft Rot-Rot mit der Verlosung von mindestens 30 Prozent der Plätze erreichen zu können.

Mindestens 60 Prozent der Plätze soll künftig der Schulleiter vergeben können. Auch an diesem Punkt entsteht Regelungsbedarf, denn die Kriterien, nach denen der Direktor seine künftigen Schüler auswählt, müssen vor Gericht standhalten, falls unterlegene Eltern klagen. Bisher ist nur bekannt, dass die Schule ihre speziellen Kriterien mit der Schulaufsicht abstimmen muss. Hier könnte die Grundschulempfehlung eine Rolle spielen, ein Numerus clausus oder eine spezielle Begabung des Kindes im musischen oder sportlichen Bereich. sve

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