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Berlin: Schuss auf Ehefrau: 58-Jähriger wegen versuchten Totschlags zu Sechs Jahren verurteilt

Mit hängenden Schultern, den Kopf leicht nach vorne gebeugt, nahm Horst K. am Donnerstag im Saal 500 des Landgerichtes sein Urteil entgegen: Sechs Jahre Haft wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit unerlaubtem Waffenbesitz.

Mit hängenden Schultern, den Kopf leicht nach vorne gebeugt, nahm Horst K. am Donnerstag im Saal 500 des Landgerichtes sein Urteil entgegen: Sechs Jahre Haft wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit unerlaubtem Waffenbesitz. Ursprünglich war der 58-Jährige wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau Christa K. angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte den ehemaligen Mitarbeiter der Berliner Stadtreinigung beschuldigt, seine 55 Jahre alte Frau am 21. Dezember 1999 auf dem Gelände einer Spandauer Tankstelle heimtückisch niedergeschossen zu haben.

Christa K. hatte ihren Mann nach 33-jähriger Ehe verlassen, um mit einem Anderen zusammen zu leben. Damit kam Horst K. nicht zurecht. Der Vorsitzende Richter Füllgraf mochte sich deshalb nicht der Auffassung der Staatsanwaltschaft anschließen, dass es sich bei der Tod um einen versuchten Mord gehandelt habe. In seiner Urteilsbegründung führte er aus, dass Horst K. am Tag der Tat durchaus bedingt vorgehabt habe, auf seine Frau zu schießen. Einen festen Entschluss habe die Kammer jedoch nicht erkennen können. Horst K. habe es nicht verkraftet, als ihn seine Frau am 30. Oktober 1990 verließ und lediglich einen Zettel mit einer Nachricht hinterlassen hatte, dass sie ausgezogen sei. "Für den Angeklagten brach eine heile Welt zusammen", sagte der Richter und führte weiter aus, "dass die heile Welt aus der Sicht seiner Frau längst nicht so heil gewesen sei, wie der Angeklagte geglaubt habe."

Als Horst K. am Abend des 21. Dezember schließlich mit der scharf gemachten Gaspistole zu der Tankstelle gegangen sei, wo seine Frau arbeitete, sei er noch unentschlossen gewesen und habe sie zunächst nur zur Rede stellen wollen, ob es stimme, dass sie bereits ein intimes Verhältnis mit einem anderen Mann unterhalte. Anstelle einer Antwort habe sie ihn aus den Räumen der Tankstelle nach draußen gelockt. Als sie ihm vor der Tür auch keine Antwort gab, habe er sie festgehalten und ihr durch den Kopf geschossen.

Gegen einen Mordversuch spreche auch, dass er sich gleich darauf die zweite Ladung der umgebauten Waffe in den Kopf schießen wollte. Der Versuch schlug fehl, weil die zweite Patrone um Bruchteile eines Millimeters zu kurz war. "Es ist Zufall, dass beide überlebt haben. Es war eine Millimeterentscheidung. Für Horst K. wegen der Kürze der Katuschen und für Frau K. wegen des Verlaufs des Schusskanals." Christa K. hatte seinerzeit bloß überlebt, weil das Geschoss wenige Millimeter an lebenswichtigen Organen vorbei das Gesicht durchschlagen hatte. Unter Berücksichtigung all dieser Umstände hielt die Kammer dem Angeklagten mehrfach Strafmilderungsgründe zugute, zumal K. bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war.

Peter Murakami

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