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Berlin: Schwere Schlappe

Kein Schmerzensgeld für Uschi Glas. Polizei hatte ihre Ausweisdaten bei Pornoanbietern verwendet

Uschi Glas war in Berlin wieder einmal erfolglos vor Gericht: Nachdem sie ihren Prozess gegen die Stiftung Warentest in Sachen Schönheitscreme verlor, musste sie eine weitere Schlappe hinnehmen. Diesmal ging es um ihre Schmerzensgeldklage gegen die Polizei. Die 61jährige Schauspielerin hatte 20000 Euro verlangt, weil ihre Personendaten bei Ermittlungen gegen einen Internet-Pornoanbieter verwendet wurden. Das Landgericht aber konnte keine schwere Persönlichkeitsverletzung erkennen.

Die bizarre Geschichte begann mit einem Artikel in einer Schweizer Zeitschrift. Für eine Promi-Story hatte Glas auch ihren Ausweis abdrucken lassen. Auf diesen Artikel stieß ein Beamter, der beweisen wollte, dass sich Minderjährige mit der Ausweisnummer eines beliebigen Erwachsenen Zugang zu den Sex-Seiten verschaffen können. „Frau Glas ist entsetzt – es ist ein Stück Vergewaltigung, Daten ohne Zustimmung zu verwenden“, so der Anwalt. Die Verknüpfung mit dem Wort „Porno“ sei für Uschi Glas rufschädigend. Das aber sah das Gericht anders. In den Medienberichten über den Fall sei stets klar geworden, dass Frau Glas nicht selbst auf Sexseiten gesurft ist. K. G.

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