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SCHWERE ZUGUNGLÜCKE: Zusammenstöße, Explosionen und menschliches Versagen

WANNSEEDrei Tote forderte der Zusammenstoß zweier Züge am 9. April 1993 zwischen Wannsee und Griebnitzsee.

WANNSEE

Drei Tote forderte der Zusammenstoß zweier Züge am 9. April 1993 zwischen Wannsee und Griebnitzsee. Wegen der Arbeiten für die Elektrifizierung der Strecke gab es dort nur eingleisigen Betrieb. Obwohl der Zug aus Richtung Potsdam bereits unterwegs war, leitetete der Stellwerker in Wannsee am Karfreitag auch den Zug aus Berlin auf das einzige Gleis. Er erkannte seinen Fehler zwar schnell, konnte aber den Zusammenstoß nicht mehr verhindern. Per Funk waren die Lokführer damals noch nicht zu erreichen. Der Stellwerker wurde zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt, der Lokführer, der auf das Gegengleis geleitet worden war und dabei auch mehrere Vorschriften missachtet hatte, erhielt damals eine Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung.

SÜDKREUZ

Mehr als 30 Fahrgäste wurden verletzt, als am 20. November 2006 eine S-Bahn im Bahnhof Südkreuz gegen einen dort abgestellten Messzug prallte. Die S-Bahn war am Halt zeigenden Signal vorbeigerutscht, weil die Bremsen nicht richtig griffen. Das Gleis war zuvor für Messfahrten besprüht worden und deshalb schmierig. Außerdem war der Sandbehälter des Zuges leer. Bei einer Gefahrenbremse wird normalerweise Sand auf die Schienen gestreut, um die Bremswirkung zu erhöhen. Seither dürfen die S-Bahnen nur noch mit 80 statt der möglichen 100 Stundenkilometer fahren. Der Umbau der Fahrzeuge, die eine neue Steuerung für die Bremsanlage erhalten sollen, ist bis heute nicht abgeschlossen. Zu Gerichtsverhandlungen ist es hier nicht gekommen.

ELSTERWERDA

Zwei Feuerwehrleute starben und sieben Menschen wurden verletzt, weil am 20. November 1997 im Bahnhof Elsterwerda in Brandenburg mit Benzin gefüllte Kesselwagen in Brand geraten waren. Der Güterzug war wegen zu hoher Geschwindigkeit auf einer Weiche entgleist. Statt mit 40 war der Zug mit 80 Stundenkilometern unterwegs. Vor der Abfahrt des Zuges war in Berlin von den Verantwortlichen versäumt worden, die Bremsen zu überprüfen, weshalb der Lokführer die Geschwindigkeit des Zuges später nicht verringern konnte. Der Lokführer und der Zugfertigsteller wurden wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in sieben Fällen zu Bewährungsstrafen verurteilt. Verletzte Feuerwehrleute mussten sich später vor Gericht Schmerzensgeld erstreiten. kt

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