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Berlin: Schwerverbrecher wieder hinter Gittern

Kritik an Justizbeamten, die gesuchten Totschläger abwiesen. Nie Sicherungsverwahrung beantragt

Der gesuchte Totschläger Janusz M. hatte offensichtlich doch Personalpapiere dabei, als er sich am Abend des Karfreitags bei der Justiz stellen wollte. Wie berichtet, hatte eine Justizsprecherin die Abweisung des 48-jährigen Polen damit begründet, dass er keine Papiere bei sich gehabt habe und zudem betrunken gewesen sei. Dies geschah nach Justizangaben um 21.30 Uhr. Doch um 21.35 Uhr, ganze fünf Minuten später, klingelte Janusz M. an der Wache des Polizeiabschnitts 14, etwa 800 Meter entfernt. Dort legte er seinen polnischen Ausweis und seinen polnischen Reisepass vor.

Wie berichtet, glaubten ihm die Beamten auf der Wache und stellten fest, dass seine Angaben stimmten: Gegen Janusz M. lagen zwei offene Haftbefehle wegen Totschlags vor. Nun sitzt M. in Untersuchungshaft. Laut Justiz muss er noch fünf Jahre absitzen. Denn er war 2006 nach Verbüßen von zwei Dritteln seiner Strafen nach Polen abgeschoben worden, wo er seine Reststrafe nicht antreten musste. Zeitgleich wurden aber neue Haftbefehle ausgestellt. Damit sollte er bei einer Wiedereinreise festgenommen werden.

Die CDU will die Panne im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses zur Sprache bringen. Die Fraktion warf der Justiz vor, den Vorgang herunterzuspielen. Kritik kam auch von Polizeibeamten. Denn die Justiz hatte die Abweisung damit begründet, dass sich der Justizangestellte der „Freiheitsberaubung“ schuldig gemacht hätte, wenn man den Polen dabehalten hätte. Diese Begründung wurde von Polizeibeamten als „abenteuerlich“ kritisiert: „Am einfachsten wäre es gewesen, die Justiz hätte die Polizei gerufen.“ Mehr als 20 Jahre hatte Janusz M. in Berlin verbracht – überwiegend in der JVA Tegel. Denn im Oktober 1984 hatte er in Wedding die 72 Jahre alte Rentnerin Berta R. mit 79 Stichen getötet. Da er 3,7 Promille Alkohol im Blut hatte, kam er wegen Totschlags „in einem minderschweren Fall“ mit viereinhalb Jahren Haft davon. Die saß er bis 1989 ab. Nach zwei Monaten in Freiheit erstach er einen Zechkumpanen. Er wurde festgenommen, aber aus Beweismangel freigesprochen. 1996 tötete er den 35 Jahre alten Robert S. in seiner Reinickendorfer Wohnung. Dafür bekam er zehn Jahre. In der Haft gestand er, 1989 seinen Zechkumpanen Helmut R. erstochen zu haben. Deshalb wurde er 1999 zu weiteren fünf Jahren verurteilt. Eine Sicherungsverwahrung gegen M. war vor Gericht nie beantragt worden. Diese ist an enge Voraussetzungen – wie zum Beispiel Vorsatz – gebunden. Zu seinen Gunsten war bei der letzten Verurteilung das Geständnis gewertet worden, bei der ersten Tat der Alkohol.

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