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Berlin: Schwul-lesbisches Stadtfest: Fliegende Händler und Gastronomen sollen doppelt zahlen

Wenige Wochen vor dem schwul-lesbischen Stadtfest in der Motzstraße am 16. und 17 Juni befürchten die Veranstalter, dass Gastronomen und Standbetreiber abspringen.

Wenige Wochen vor dem schwul-lesbischen Stadtfest in der Motzstraße am 16. und 17 Juni befürchten die Veranstalter, dass Gastronomen und Standbetreiber abspringen. Begründet wird dies damit, dass Baustadtrat Gerhard Lawrentz (CDU) die Betreiber kommerzieller Stände einzeln zur Kasse bitten will, nachdem ihm das Landgericht untersagt hatte, Straßensondernutzungsgebühren für das gesamte Fest zu nehmen.

Wenn Lawrentz seine Drohung wahr macht, stimmen allerdings die Mietverträge der Veranstaltervereinigung Regenbogenfonds der schwulen Wirte mit den Bierständen und fliegenden Händlern nicht mehr. Darin wird die Übernahme aller Anmeldungen, sowie Strom, Wasser, Müllentsorgung und weiterer Dienstleistungen gegen eine einmalige Standmiete an den Regenbogenfonds zugesichert.

"Wenn die kommerziellen Stände nun gegen den Vertragsbruch klagen, weil sie doppelt zahlen müssen, könnte das unser Ruin sein", befürchtet Theodor van Tulden vom Regenbogenfonds.

Bisher haben die Mieten der kommerziellen Betreiber, die etwa zwei Drittel der rund 2000 Stände aufstellen, auch die Versorgung gemeinnütziger Organisationen und Informationsstände auf dem Fest finanziert. Dass die Regenbogenwirte jetzt um den langfristigen Fortbestand des über Berlin hinaus bekannten Kiezfestes der Schwulen- und Lesbenszene fürchten, ist das neuste Kapitel in einem seit 1999 schwelenden Streit. Damals forderte das Bezirksamt erstmals die Gebühren, weil als Veranstalter nicht mehr der gemeinnützige Selbsthilfeverein Mann-o-Meter auftrat, sondern der Regenbogenfonds. Der Grund sei, dass dem Selbsthilfeverein sonst wegen der Festeinnahmen die Senatsförderung gestrichen worden wäre, sagt van Tulden.

Für Stadtrat Lawrentz aber ist das Fest spätestens seit diesem Zeitpunkt kommerziell. Schon im Herbst 1999 klagten die Regenbogenwirte gegen die Gebührenerhebung. Als sie Ende März 2001 Recht bekamen, verhärteten sich die Fronten. Lawrentz kündigte die Einzelgebühren für kommerzielle Standbetreiber an.

Auch ein Kompromissangebot blieb laut van Tulden bisher unbeantwortet. Darin hatten die Regenbogenwirte vorgeschlagen, die Hälfte der berechneten Straßensondernutzungsgebühren von rund 20 000 Mark freiwillig zu zahlen, wenn das Geld an gemeinnützige Organisationen weitergegeben wird. Doch von Seiten des Bezirksamts ist derzeit offenbar kein Einlenken zu erwarten. Dort wird laut Lawrentz vielmehr gerade geprüft, ob es sich lohnt, gegen das Gerichtsurteil in Berufung zu gehen.

ot

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