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Berlin: Sechs Jahre Haft für Vater wegen Kindesmisshandlung

Die Staatsanwältin nannte es Folter, was die kleine Nadine (Name geändert) jahrelang ertragen musste. Kurz zuvor hatte Andreas R.

Die Staatsanwältin nannte es Folter, was die kleine Nadine (Name geändert) jahrelang ertragen musste. Kurz zuvor hatte Andreas R. gestanden, viele der angeklagten Grausamkeiten gegenüber seiner heute sechsjährigen Tochter begangen zu haben. Das Urteil der Richter nahm der 25-Jährige regungslos entgegen: Wegen Kindesmisshandlung sechs Jahre Haft. Gegen seine mitangeklagte Ehefrau, die nichts gegen die Brutalitäten unternahm, erging eine Strafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung.

Das Verfahren schlug Wellen. Vor allem durch ein Video, das Petra R., die Stiefmutter, gedreht hatte. Der furchtbare Film lief im Gerichtssaal. Eine Schöffin brach in Tränen aus. Sie sah eine Szene aus dem Wohnzimmer in der Neuköllner Wohnung: Nadine steht in einer Ecke, sie soll auf den Fußboden urinieren. Minutenlang gibt eine barsche Männerstimme den Befehl dazu. "Ja", schluchzt das Kind. "Zunge raus" und "Los auflecken", brüllt die Männerstimme. "Ja, ja", antwortet die Kleine völlig verängstigt.

Die 31-jährige Petra R. hatte den Film ein dreiviertel Jahr nach ihrer Trennung von Andreas R. dessen Vater gegeben und ihn beauftragt, Anzeige zu erstatten. Das werteten die Richter strafmildernd. Petra R. berichtete auch im Prozess von unglaublichen "Erziehungsmethoden" ihres Mannes. Nadine wurde bei Schneefall leicht bekleidet auf den Balkon gesperrt. Als sie sich einmal etwas aus dem Kühlschrank nehmen wollte, legte er ihr Handschellen an. Er stellte sie mehrfach unter die kalte Dusche, bis sie fast die Besinnung verlor. Er sperrte sie und ihre Schwester im Kinderzimmer ein, er ließ die Kinder tagelang hungern.

"Das Gefährlichste für unsere Kinder ist nicht der dunkle Waldweg, sondern immer noch vielfach das Kinderzimmer", sagte der Vorsitzende im Urteil. Es falle schwer, die fürchterlichen Taten nachzuvollziehen. Andreas R. könne sich nicht in die Gefühle anderer hineinversetzen, er leide an einer Gefühlsstörung. Und der Angeklagte habe fortgesetzt, was er in seiner eigenen Kindheit erlebt habe. Einmal wurde er zur Strafe in die Eistruhe der Eltern gesteckt.

"Die geschlagenen Kinder sind die Schläger von morgen", sagte der Richter. Er appellierte an die Öffentlichkeit: "Hören Sie nicht weg und sehen Sie nicht weg, wenn ein Kind im Bekanntenkreis blaue Flecke hat und sich auffällig verhält. Lieber einen Verdacht zu Unrecht äußern, als, wie hier, jahrelang keine Anzeige zu machen." Dass Andreas R. immer wieder grundlos zuschlug, hatten auch sein Vater und weitere Augenzeugen vor Gericht bestätigt. Der 51-jährige Großvater räumte ein: "Es gehören noch ein paar Leute auf die Anklagebank. Einer davon bin ich."

Andreas und Petra R. vermeiden im Prozess jeden Blickkontakt. Sie hatten sich unter dem Kennwort "Einsame Herzen" Ende 1996 via Chat im Internet kennen gelernt. Da war der jugendlich wirkende Mann gerade von seiner ersten Frau verlassen worden. Die beiden Mädchen hatte sie bei Andreas R. gelassen. Sein Anwalt sprach von einer finanziell und sozial ausweglosen Situation des Angeklagten, die dazu geführt habe, dass der damalige Sozialhilfeempfäger die Kinder als "Ventil" für seinen Frust benutzte. Nadine und Janine leben heute in einem Heim. Eine Erzieherin berichtete vor Gericht von massiven Entwicklungsrückständen. Oft würden die beiden fragen: "Hast du mich lieb?"

Kerstin Gehrke

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