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Update Exklusiv

Senat: Berlin will Beschneidung regeln

Die Berliner Justiz strebt eine einheitliche Regelung im Umgang mit Knabenbeschneidungen aus religiösen Gründen an. Betroffene Familien und Ärzte sollten wissen, was erlaubt ist und was nicht, sagte Justizsenator Heilmann dem Tagesspiegel.

Die Neuregelung soll sich an die Staatsanwaltschaft richten. "Wir hoffen, in den nächsten Wochen eine Regelung für die Berliner Strafverfolgungsbehörden zu finden", sagte Heilmann (CDU) dem Tagesspiegel. "Betroffene Familien und Ärzte sollen wissen, was in diesem Zusammenhang in der gegenwärtigen Übergangszeit bis zur geplanten bundesrechtlichen Lösung erlaubt ist und was nicht". Die Senatsverwaltung sei derzeit in Gesprächen mit Verbänden und Interessengruppen. Die juristische Einordnung sei ein schwieriges Thema, sagte Heilmann weiter. 

Anzeigen oder ein Ermittlungsverfahren wegen einer religiösen Beschneidung gibt es nach Auskunft der Senatsjustizverwaltung derzeit nicht. Mit einer Handlungsanweisung für Strafverfolger könnte sichergestellt werden, in welchen Fällen zu ermitteln oder aber ein mögliches Verfahren einzustellen ist.

Ausgelöst hatte die Diskussion ein Urteil des Landgerichts Köln, dass die Knabenbeschneidung aus religiösen Gründen für strafbar erklärt. Der Bundestag verabschiedete nach Protesten jüdischer und muslimischer Verbände eine Resolution, den Eingriff aus religiösen Motiven im Hinblick auf die Glaubens- und Religionsfreiheit grundsätzlich zu ermöglichen.

Video: Interview zum Thema Beschneidung

Außer dem Kölner Fall sind Strafurteile oder -verfahren wegen religiöser Beschneidungen an Jungen im Bundesgebiet in der jüngeren Zeit nicht bekannt geworden. Die Behörden in den meisten Bundesländern haben sich bislang noch nicht auf eine Linie verständigt. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg. Dort soll die rituelle Beschneidung von Jungen weiter grundsätzlich straffrei bleiben, wenn sie medizinisch korrekt ausgeführt wird. Die zuständigen Generalstaatsanwaltschaften in Stuttgart und Karlsruhe hatten angekündigt, in solchen Fällen auch in Zukunft nicht zu ermitteln, sondern die gesetzliche Regelung abzuwarten.

Wie die Regelung in Berlin aussehen könnte und ob sie den Eingriff im Regelfall für rechtmäßig erklärt, ist bislang unklar.  

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