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Berlin: Senat beruft Landesbeirat - dank Gleichberechtigungsgesetz künftig mehr Einfluss

Der Senat hat am Dienstag den Landesbeirat für Behinderte berufen. Dieser bestellt und berät den künftigen Landesbehindertenbeauftragten und begleitet die Verbandsklagen nach dem Landesgleichstellungsgesetz.

Der Senat hat am Dienstag den Landesbeirat für Behinderte berufen. Dieser bestellt und berät den künftigen Landesbehindertenbeauftragten und begleitet die Verbandsklagen nach dem Landesgleichstellungsgesetz. Dem Beirat gehören 15 stimmberechtigte Vertreter von Behindertenorganisationen an, zudem sieben nicht stimmberechtigte - dazu gehören etwa Vertreter von Arbeitgebern, Wohlfahrtsverbänden, Bezirken und der Hauptfürsorgestelle. In Berlin gibt es nach Auskunft der Sozialverwaltung fast eine halbe Million Menschen mit Behinderungen, dazu zählen etwa auch Krebskranke. Rund 30 000 Rollstuhlfahrer gehören ebenso dazu.

Mit der Verabschiedung des Gleichberechtigungsgesetzes im Sommer 1999 arbeite der Beirat erstmals auf gesetzlicher Grundlage, teilte das Senatspresseamt mit. Als künftiger Landesbehindertenbeauftragter wurde zuletzt Martin Marquard, Vorstandsmitglied beim Berliner Behindertenverband, vorgeschlagen. Das im Gesetz festgeschriebene außerordentliche Klagerecht sei recht eng gefasst, sagte Marquard auf Anfrage. So können die Verbände bei baulichen Barrieren nicht generell wegen Vorstoßes gegen die Bauordnung klagen - sie müssen vielmehr nachweisen, dass die Ausnahmegenehmigung an den Bauherrn rechtswidrig erteilt wurde. Bislang wurde noch keine Klage erhoben. Der Beirat habe künftig mehr Einfluss. "Früher war die Senatorin automatisch Vorsitzende, heute wird dieser aus den Reihen der Mitglieder gewählt." Im Landesbeirat sind etwa die Spastikerhilfe, die Lebenshilfe und der Blindenverband vertreten. Die Berufung war auf Vorschlag von Vereinen und Behörde erfolgt. Zu den wichtigsten Aufgaben des Beirates gehört, die Umsetzung des Gesetzes zu forcieren: Die Sicherung des Telebusses, der behindertengerechte Ausbau des Nahverkehrs sowie die Institutionalisierung der Gebärdensprache gehören dazu. Darüber hinaus sollten Behinderte die Möglichkeit behalten, eine individuelle Pflege zu Hause finanzieren zu dürfen, sagte Marquard. Sie würden vielfach an Sozialstationen verwiesen.Unterdessen lädt der Berliner Behindertenverband zur Feier seines 10-jährigen Bestehens am 15. Januar ab 16 Uhr in den BVV-Saal Mitte, Karl-Marx-Allee 31.

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