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Der Mauerstreifen an der Gedenkstätte Berliner Mauer an der Bernauer Straße.

© Doris Spiekermann-Klaas

Senat beschließt Härtefallfonds: Verfolgte der DDR sollen finanzielle Unterstützung bekommen

100.000 Euro will der Senat künftig zur Verfügung stellen, um durch die DDR verfolgte Berliner zu unterstützen. Mittel gibt es zum Beispiel für Weiterbildung.

Berliner, die in der DDR politisch verfolgt wurden, sollen künftig Gelder aus einem Härtefallfonds erhalten können. Eine entsprechende Vorlage beschloss der Senat am Dienstag. Auf Antrag können Betroffene zum Beispiel Unterstützung bei Aus- und Weiterbildung, für selbstbestimmtes Wohnen oder für technische Alltagshilfen bekommen, wie der Senat mitteilte.

Dafür stehen 2020 und 2021 jeweils insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung. Laufende Kosten würden aus dem Härtefallfonds jedoch nicht gedeckt. Details dazu, wie die Gelder gewährt werden, sollen noch in einer Richtlinie festgelegt werden. Für den Fonds soll der Beauftragte zur Aufarbeitung der SED-Dikatatur zuständig sein.

„Auch fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung leben SED-Opfer zum Teil heute noch unter schwierigen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Bedingungen“, erklärte Sozialsenatorin Elke Breitenbach. Der Fonds solle Menschen in besonderen Notlagen helfen und die Folgen politischer Repression abmildern, unter denen sie bis heute litten. (dpa)

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