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Berlin: Senat beschließt Rauchverbot mit etlichen Ausnahmen Hinterzimmer zum Qualmen in der Gastronomie

Gesetzentwurf kommt nun ins Abgeordnetenhaus

Der Senat hat gestern den Gesetzentwurf für das geplante Rauchverbot in öffentlichen Räumen bestätigt. Ab 2008 darf danach in öffentlichen Gebäuden und Gasträumen nicht mehr gequalmt werden. Nach Auskunft von Berlins Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linkspartei/PDS) kann der Entwurf für das künftige Nichtraucherschutzgesetz nun bereits vor der Sommerpause ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden. Ursprünglich war dafür ein Termin nach den großen Ferien vorgesehen.

Ein Rauchverbot mit Ausnahmen soll dem Entwurf zufolge für Verwaltungsgebäude genauso gelten wie für Gaststätten. Raucherräume müssen gesondert ausgewiesen werden. In der Gastronomie, so Lompscher bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes, soll es zwar Raucherräume geben. Doch müssen diese komplett abgeschlossen sein. Es darf sich auch nicht um Durchgangszimmer handeln. Die Nebenräume seien so „baulich zu errichten und zu benutzen“, dass weder Gäste noch Bedienstete in ihrer Gesundheit gefährdet würden. Das soll Nichtrauchern den rauchfreien Gang zur Toilette sichern. Für Diskotheken soll es überhaupt keine Ausnahmen geben – hier gehe der Gesundheits- und Jugendschutz absolut vor, so Lompscher.

Kompliziert stellt sich die Situation einstweilen für Bedienstete in Kneipen und Restaurants dar, die auf Nichtraucherschutz bestehen. Wenn in Gastwirtschaften Raucherräume eingerichtet würden und die Inhaber wollten, dass ihre Angestellten dort bedienen, entsteht laut Lompscher ein arbeitsrechtliches Problem. Denn die Länder seien für den Verbraucherschutz zuständig, der Bund aber regele das Arbeitsrecht. Dieses spricht den Mitarbeitern der Gastronomie bisher kein Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz zu. Allerdings habe der Bund in Aussicht gestellt, dies nach der Einführung von Nichtraucherschutzgesetzen in allen Bundesländern zu ändern.

Sollte das Gesetz so beschlossen werden, haben Gastwirte nun noch ein gutes Jahr Zeit, um Raucherräume einzurichten. Denn erst ab dem 1. Juli 2008 sollen die Sanktionen greifen, die das Gesetz vorsieht. Dann kann das Rauchen in einer als rauchfrei ausgewiesenen Kneipe den Raucher 100 Euro Strafe wegen einer Ordnungswidrigkeit kosten. Unternimmt ein Gastronom nichts gegen den ordnungswidrig Rauchenden, kann ihn das bis zu 1000 Euro Strafe kosten.

Der Gesetzentwurf sieht neben den Ausnahmen für Gaststätten auch Sonderregelungen für die Psychiatrie vor sowie für Justizvollzugsanstalten, Wartebereiche in Gerichten und Vernehmungsräume der Polizei. Hier gehe es teils darum, die Privatsphäre zu schützen oder negative gesundheitliche Auswirkungen eines Nikotinentzuges zu verhindern, sagte Lompscher. In Berlin raucht nach ihren Angaben jeder Dritte über 15 Jahren. Fast jedes zweite Kind wachse in einem Haushalt auf, in dem geraucht werde.

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