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Berlin: Senat lässt die Raucher klagen

Land: Urteile zwingen nicht zum Handeln

Der Senat sieht auch nach den jüngsten Gerichtsentscheidungen in anderen Bundesländern keine Veranlassung, das Berliner Nichtraucherschutzgesetz zu überarbeiten. Das sagte Gesundheitsstaatssekretär Benjamin Hoff. Er verwies darauf, dass die Verfassungsgerichtshöfe von Rheinland-Pfalz und Sachsen ausdrücklich nur vorläufige Entscheidungen zugunsten der klagenden Wirte getroffen hätten. Anders als in Berlin gebe es dort keine Übergangsfristen.

In Berlin ist das Gesetz zwar zu Jahresbeginn in Kraft getreten, aber Bußgelder werden erst ab Juli fällig. Bisher sind Klagen eines Wirtes und eines rauchenden Gastes bekannt. Vor allem die Wirte von kleinen Kneipen ohne Angestellte sehen sich diskriminiert, weil bei ihnen das Argument des Mitarbeiterschutzes nicht zieht und kein Platz für separate Raucherzimmer ist. Als weiterer Problemfall gelten die Shisha-Bars, in die die Gäste gezielt zum Rauchen kommen. Im Saarland hatte das dortige Verfassungsgericht am Donnerstag entschieden, dass diese Einrichtungen vorerst weiter betrieben werden dürfen. Ein Rauchverbot würde die Betreiber in ihrer Existenz bedrohen.

Die Verwaltung stellte gestern klar, dass sie es notfalls auf ein Gerichtsurteil ankommen lassen wolle. Intention des Gesetzes sei allein der Schutz der Nichtraucher. Andere Rechte dagegen abzuwägen, sei Sache der Richter. Experten halten das Gesetz auch wegen der möglichen Ungleichbehandlung von Einraumkneipen und denen mit Raucherzimmern für angreifbar. Für diesen Fall sind sich SPD, Linke und Grüne im Parlament bereits einig: Sie wollen dann alle Ausnahmen abschaffen. obs

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