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Berlin: Senat muss sofort Zuschüsse an Jüdische Gemeinde zahlen

Das Land Berlin muss der Jüdischen Gemeinde zu Berlin vorerst weiter Zuschüsse auszahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Montag in einem Eilverfahren entschieden.

Das Land Berlin muss der Jüdischen Gemeinde zu Berlin vorerst weiter Zuschüsse auszahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Montag in einem Eilverfahren entschieden. Das Gericht verpflichtete das Land, sofort einen Betrag in Höhe von 1,3 Millionen Euro auszuzahlen. Zudem stünden der Gemeinde monatlich bis zur Entscheidung im Hauptverfahren weitere 434 111 Euro zu.

Der Senat hatte wie berichtet die Zahlungen für das zweite Quartal gestoppt und damit begründet, dass der Gemeindevorstand im März einen unzureichenden Wirtschaftsplan für 2013 eingereicht habe. Der Stellenplan sei nicht korrekt, eine elfprozentige Steigerung der Personalkosten nicht nachvollziehbar gewesen.

Nach dem Staatsvertrag zwischen Berlin und der Gemeinde stehe dieser jährlich ein Zuschuss von etwa fünf Millionen Euro zu, wobei die Summe an Gehaltsveränderungen im öffentlichen Dienst angepasst wird, teilte das Gericht mit. Der Staatsvertrag sehe eine institutionelle Förderung vor und knüpfe die Auszahlung nicht an weitere Bedingungen. Daher dürfe nicht einmal ein gültiger Wirtschaftsplan zur Voraussetzung gemacht werden. Angesichts eines erneut zu erwartenden Fehlbedarfs der Gemeinde dürfe eine Förderung nicht im Voraus gestrichen werden.

Die Kulturverwaltung prüft jetzt, ob sie Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht einlegen wird. „Dem Land geht es in erster Linie darum, dass die Gemeinde auf Dauer eine sichere wirtschaftliche Basis bekommt, die das Defizit dauerhaft beseitigen hilft und gleichzeitig die Rückforderungen bedient“, hieß es in einer Erklärung. sik

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