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Berlin: Senat prüft Verbot von Extremisten-Vereinen

Nach dem Wegfall des "Religionsprivilegs" im Vereinsrecht prüfen Berliner Sicherheitsbehörden, ob auch hier ansässige Organisationen verboten werden können. Konkrete Angaben über Art und Zahl betroffener Gruppierungen machte die Sprecherin des Innensenators, Svenja Schröder-Lomb, jedoch nicht, ebensowenig über den möglichen Zeitpunkt einer Entscheidung.

Nach dem Wegfall des "Religionsprivilegs" im Vereinsrecht prüfen Berliner Sicherheitsbehörden, ob auch hier ansässige Organisationen verboten werden können. Konkrete Angaben über Art und Zahl betroffener Gruppierungen machte die Sprecherin des Innensenators, Svenja Schröder-Lomb, jedoch nicht, ebensowenig über den möglichen Zeitpunkt einer Entscheidung. Man wolle die Vereinigungen nicht vorwarnen.

Nachdem der Bundestag am Freitag das Vereinsrecht im Rahmen des "Sicherheitspaketes I" von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) geändert hatte, genießen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften keinen generellen Schutz vor Verboten mehr. Schily hatte seine bereits vor den Anschlägen vom 11. September vorgestellte Gesetzesinitiative damit begründet, dass unter einigen Muslimen in Deutschland "zunehmend eine fundamentalistisch-extremistische Szene in Erscheinung tritt, die unter dem Deckmantel religiöser Betätigung Propaganda und Agitation betreibt, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richtet". Sollte der Bundesrat erwartungsgemäß keinen Einspruch erheben, wird die Gesetzesänderung Anfang Dezember in Kraft treten. Schily kann dann durch Verfügung auch bundesweit organisierte Kirchen oder religiöse Gruppen verbieten, wenn deren Bestrebungen sich gegen die Verfassung oder die Völkerverständigung richten. Für Vereine, die nur in einem einzelnen Bundesland organisiert sind, ist der jeweilige Innenminister zuständig. Ein Vereinsverbot geht mit dem Verbot der Verwendung seiner Kennzeichen und gemeinhin der Einziehung seines Vermögens einher.

Zum Thema Online Spezial: Innere Sicherheit Nach Regierungsangaben beobachtet der Verfassungsschutz derzeit 20 extremistische islamistische Gruppen mit 31 450 Mitgliedern - 27 000 gehören der türkischen "Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs" an, davon leben rund 3000 in Berlin. Diese tritt für die Abschaffung der Trennung von Kirche und Staat und die Einführung der Scharia - des auf dem Koran basierenden Rechts - in er Türkei ein. Laut Verfassungsschutz beeinflusst Milli Görüs auch die Berliner "Islamische Föderation", die an zwei Schulen islamischen Religionsunterricht abhält. Treffen könnte ein Verbot zunächst aber eine andere türkische Gruppe: den so genannten "Kalifatsstaat" (eigentlich "Verband der Islamischen Vereine und Gemeinden") in Köln. Schily hatte diese Gruppe, deren Anführer Metin Kaplan wegen öffentlicher Auforderung zum Mord im Gefängnis sitzt, zur Begründung für die Gesetzesänderung explizit herangezogen und "übelster antisemitischer Hetze" beschuldigt. Der Kalifatsstaat hat laut Verfassungsschutz rund 1100 Mitglieder, etwa 50 auch in Berlin. Letztere traten aber im Jahr 2000 öffentlich nicht in Erscheinung, ebensowenig die Splittergruppe des 1997 ermordeten Berliner "Gegenkalifen" Ibrahim Sofu.

Außerdem könnten die Verbote auf einzelne Moschee-Vereine oder islamistische Zentren zielen, deren Imame (Vorbeter) und Führungspersonen sich besonders radikal geben und Hetzreden gegen Juden oder "Ungläubige" führen. Der Berliner Verfassungsschutz hält die Stadt für einen "Schwerpunkt" der Aktivitäten arabischer Islamisten.

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