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Berlin: Senat will für das Radeln im Park werben

Noch schreiben Kiezstreifen in manchen Bezirken Knöllchen – das soll sich ändern. Pro & Contra

Manche Bezirke drücken beide Augen zu, manche Bezirke kassieren ab. Wer als Radfahrer in Parks und Grünanlagen nicht absteigt, wird in Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau und Reinickendorf 10 bis 20 Euro los. In anderen Bezirken wie Lichtenberg, Pankow und Neukölln belassen es die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes bei einer Ermahnung. Und so soll es sein, heißt es bei der Verkehrsverwaltung. Schließlich werbe Berlin mit der Bezeichnung „Fahrradstadt“, da sei es nicht angemessen, Radfahrer – solange sie niemanden gefährden – zur Kasse zu bitten. Nach einem Artikel im Tagesspiegel, in dem das unterschiedliche Vorgehen beschrieben wurde, will die Senatsverkehrsverwaltung in der kommenden Woche das Gespräch mit den „harten“ Bezirken suchen, kündigte Referatsleiter Heribert Guggenthaler an: „Wir wollen für das Fahrrad werben.“ Schließlich habe das Abgeordnetenhaus den Beschluss gefasst, Radfahren im Park zu gestatten.

Guggenthaler betonte, dass die Bezirke nach dem Grünanlagengesetz sogar verpflichtet seien, Radwege in den Parks anzulegen. In den meisten Berliner Parks sei das bereits geschehen, durch den Tiergarten dürfen Radler schon seit über zehn Jahren fahren. Frei sei das Radeln auch auf breiteren Wegen beispielsweise in der Hasenheide, im Volkspark Friedrichshain, im Bürgerpark und Schlosspark in Pankow, in der Jungfernheide, auf dem Pankeweg in Mitte und der Köpenicker Wuhlheide.

Der bekannte Wuhleweg in Biesdorf ist dagegen offiziell für Radler verboten – doch das Verbot wird auf dem bestens asphaltierten Weg massenhaft übertreten. Das Radler-Verbot gilt auch für den Menzelpark in Spindlersfeld, durch den der Europaradweg 1 führen soll. Auch im Charlottenburger Schlosspark werde der Uferweg von Zweirädern stark frequentiert. Gegen eine vom Senat gewünschte Freigabe wehrt sich die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten jedoch seit Jahren. Sprecherin Elvira Kühn begründete dies damit, dass Radfahrer die Wege beschädigen und Fußgänger gefährden. Deshalb gelte das Verbot grundsätzlich in allen Gärten – doch ist auch der Stiftung bekannt, dass zum Beispiel in Charlottenburg oder Babelsberg massenhaft dagegen verstoßen werde.

Eine Gefährdung von Fußgängern sieht auch der Baustadtrat von Charlottenburg-Wilmersdorf, Klaus-Dieter Gröhler. „Kinder und Senioren brauchen ein stressfreies Refugium“, sagte Gröhler, deshalb lehne man eine weitere Freigabe von Parks ab. „Im Lietzenseepark muss man nicht Rad fahren“, sagt der CDU-Stadtrat. Derzeit sind im Bezirk die breiten Wege im Volkspark und der Jungfernheide frei für Radler – in den anderen schaue das Ordnungsamt nach Sündern.

„Das Problem sind die Raser“, sagt der für Straßenplanung beim Senat zuständige Referatsleiter Guggenthaler. Doch es sei unfair, „98 Prozent der Radler mit einem Verbot zu strafen, weil zwei Prozent rasen“. Ein guter Kompromiss sei im Volkspark Friedrichshain entstanden: Die breiten Wege wurden für Radler asphaltiert, vor Kreuzungen und an Spielplätzen wurde Pflaster verlegt – um die Radler zu bremsen. Dort gelte: „Radfahren erlaubt – Fußgänger haben Vorrang.“

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