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Berlin: Senat will mehr Rechte für Patienten Bundesratsinitiative jetzt beschlossen

Das Land Berlin will mehr Rechte und Transparenz für Patienten durchsetzen. Am Dienstag beschloss der Senat eine von Berlin und Brandenburg getragene Bundesratsinitiative.

Von Sabine Beikler

Das Land Berlin will mehr Rechte und Transparenz für Patienten durchsetzen. Am Dienstag beschloss der Senat eine von Berlin und Brandenburg getragene Bundesratsinitiative. „Wir wollen damit die politische Debatte darüber anstoßen“, sagte Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke). Die Diskussion über die Einführung eines Patientenrechtegesetzes werde seit Jahren geführt. Bisher existiert lediglich eine unverbindliche Patientenrechte-Charta. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag 2009 jedoch festgelegt, dass ein Patientenschutzgesetz aufgelegt wird.

Lompscher will die Aufklärung der Mediziner gegenüber den Patienten verbessern. In einer sogenannten Patientenquittung soll der behandelnde Arzt die Diagnose, Therapieempfehlung, Medikation und die Kosten auflisten. Die Dokumentation über den Behandlungsverlauf soll verbessert werden, die Rechte auf Einsicht der Patienten in ihre Krankenakten gestärkt werden. Die Patientenbeauftragte von Berlin, Karin Stötzner, sagte, viele Patienten wüssten nicht, dass sie dieses Recht bereits jetzt schon hätten.

Bei Behandlungsfehlern sollen gerichtliche Verfahren beschleunigt werden. Auch die in Zivilprozessen nicht immer einfach zu erbringende Beweislast für Patienten gegenüber den behandelnden Ärzten soll bei groben Fehlern erleichtert werden. Konkreter wurde Lompscher nicht. Sie will auf Bundesebene einen Entschädigungsfonds anregen. Patienten sollen über diesen Fonds einen schnelleren Schadenausgleich erhalten. So sollen langwierige Gerichtsverfahren verhindert werden.

Die Länder Berlin und Brandenburg wollen in einem Patientenrechtegesetz außerdem die Vergütung von individuellen Gesundheitsleistungen regeln. Stötzner und Lompscher wiesen darauf hin, dass es wiederholt Beschwerden von Patienten über Fachärzte gebe, die zuerst bestimmte Leistungen als „Eintrittskarte für die ärztliche Behandlung“ privat abrechnen würden. Das sei einer „unsauberen rechtlichen Regelung“ geschuldet, sagte Stötzner. Sabine Beikler

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