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Senatorengesetz und Übergangsgeld: 70 000 Euro für Sybille von Obernitz

GESUCHDas Schreiben von Sybille von Obernitz mit der Bitte um Entlassung ist am Montag in der Senatskanzlei eingetroffen. Sie selber soll nicht mehr in die Behörde gekommen sein.

GESUCH

Das Schreiben von Sybille von Obernitz mit der Bitte um Entlassung ist am Montag in der Senatskanzlei eingetroffen. Sie selber soll nicht mehr in die Behörde gekommen sein. Noch hat der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit die Entlassungsurkunde nicht ausgestellt, dies wird voraussichtlich heute geschehen. Auch bei Ex-Justizsenator Michael Braun (CDU) war Wowereit dem Gesuch nachgekommen. Formal ist es dann kein Rücktritt mehr.

ANSPRUCH

Die Unterscheidung ist wichtig, bei einem Rücktritt stünde von Obernitz kein Geld zu. So steht ihr ein Übergangsgeld zu, das sich auf rund 70 000 Euro beläuft. Nach der Diskussion um Braun, der nach elf Tagen im Amt bereits Ansprüche auf Zahlung des Übergangsgeldes in Höhe von 50 000 Euro hatte, war das Senatorengesetz geändert worden. Jetzt gibt es für jeden Monat im Amt einen Monat lang Übergangsgeld – und das höchstens für zwei Jahre.

BERECHNUNG

Als Senatorin erhielt von Obernitz ein Gehalt der Besoldungsstufe B11 plus Zuschläge – mehr als 11 000 Euro. Sowohl nach der alten als auch nach der neuen Regelung stehen ihr drei Monate lang das volle Gehalt und sechs Monate lang 50 Prozent zu. Sollte sie in der Zeit Einkünfte haben, würden diese ab dem zweiten Monat verrechnet. Braun nahm letztlich nur einen kleinen Teil des  Übergangsgelds in Anspruch, da er als Anwalt und Notar wieder verdiente.

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