Senatsanzeigen gegen Pro Reli: WAS DARF DER SENAT?
Noch prüfen die Juristen des Senats, was möglich ist. „Wir wollen grundsätzlich klären lassen, wieweit der Senat bei einem Volksentscheid Stellung beziehen darf“, sagte Regierungssprecher Richard Meng am Montag.
Noch prüfen die Juristen des Senats, was möglich ist. „Wir wollen grundsätzlich klären lassen, wieweit der Senat bei einem Volksentscheid Stellung beziehen darf“, sagte Regierungssprecher Richard Meng am Montag. Anlass war das vom Oberverwaltungsgericht letzte Woche verfügte Verbot, im Streit um Pro Reli per Annonce Stellung zu beziehen. Eine Verfassungsbeschwerde, wie sie Bürgern offensteht, kann die Landesregierung aber nach Einschätzung von Fachjuristen nicht anstreben. Denkbar wäre, dass der Senat ein Hauptsacheverfahren beim Oberverwaltungsgericht fordert. Klar ist bislang nur eins, sagt Senatssprecher Meng: „Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.“ lvt
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