zum Hauptinhalt

SERIE BERLINER Chronik: 12. April 1961 Jahre Mauerbau

In der DDR gibt es nun sechs Arbeitstage pro Woche und zwölf Tage Urlaub im Jahr

Im Grunewald beginnt ein dreitägiges Manöver der US-Garnison. Bis zu 3000 amerikanische Soldaten üben Gefechte. Auch Hubschrauber und Amphibienfahrzeuge werden eingesetzt. Die Bürger werden um Verständnis gebeten.

Die Volkskammer der DDR verabschiedet das Arbeitsgesetzbuch. Die Bestimmungen sehen vor, dass Arbeitnehmer von einem Ort zum anderen umgesetzt werden können. Garantiert ist ein Ruhetag pro Woche. Der Jahresurlaub beträgt zwölf Tage. Das Krankengeld wird auf 50 Prozent des durchschnittlichen Verdienstes festgesetzt, aber der Betrieb zahlt für höchstens sechs Wochen einen Ausgleich, so dass die Krankengeldbezüge bei 90 Prozent liegen. Der Lohn hängt vom Grad der Erfüllung der Arbeitsnormen ab. „In konsequenter Anwendung des sozialistischen Prinzips ‚Jeder nach seinen Fähigkeiten, jeder nach seiner Leistung' enthält das Gesetzbuch Vorschriften über die Differenzierung des Lohns bei Ausschuss oder Qualitätsminderung“, erläutert FDGB-Chef Herbert Warnke. Gru

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false