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SERIE BERLINER Chronik: 16. Juni 1990

Der Oberste Gerichtshof der DDR rehabilitiert den Dissidenten Bahro

JAHRE

EINHEIT

Der Philosoph und DDR-Dissident Rudolf Bahro ist rehabilitiert. Der Oberste Gerichtshof der DDR spricht ihn vom Vorwurf des Geheimnisverrats frei und billigt ihm für die erlittene zweijährige Haft eine Entschädigung zu; das Urteil des Ost-Berliner Stadtgerichts von 1978 gegen Bahro ist also hinfällig.

Er war damals zu acht Jahren Gefängnis mit der Begründung verurteilt worden, er habe durch sein im Westen erschienenes Buch „Die Alternative“ dem bundesdeutschen Geheimdienst mittelbar Informationen über die DDR-Wirtschaft geliefert. Damit sei das Strafrecht der DDR verletzt worden, erklärt nun das Oberste Gericht. Der Fall Bahro zeige, dass das Strafrecht missbraucht worden sei, um politisch Andersdenkende zu verfolgen. Die Veröffentlichung eines Buches erfülle nicht den Tatbestand der Nachrichtenübermittlung. Rudolf Bahro war nach seiner Freilassung 1979 in die Bundesrepublik gegangen, aber zur Wende 1989 in die DDR zurückgekehrt. Politisch engagierte er sich später zeitweilig bei den Grünen. Er starb 1997 mit 62 Jahren. Gru

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