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SERIE BERLINER Chronik: 30. August 1990

Das Abgeordnetenhaus ringt um eine geänderte West-Berliner Verfassung

JAHRE

EINHEIT

In einer turbulenten Sitzung beschließt das Abgeordnetenhaus Änderungen der West-Berliner Verfassung, damit sie in der ersten Sitzung des Gesamtberliner Parlaments für ganz Berlin übernommen werden kann. Die CDU wehrt sich gegen die von der SPD gewünschte Verschärfung der Inkompatibilitätsregelung und gegen das kommunale Ausländerwahlrecht. Vorstandsmitglieder der Unternehmen, an denen das Land mehrheitlich beteiligt ist, sollen nicht mehr Abgeordnete sein dürfen. Damit müsste Klaus Landowsky als Chef der Pfandbriefbank sein CDU-Mandat aufgeben. Man einigt sich, die Regelung erst 1995 in Kraft zu setzen und bis dahin die Verfassung zu überarbeiten. Das Ausländerwahlrecht auf Bezirksebene wird beschlossen. Es soll am 1. Juli 1991 in Kraft treten, vorbehaltlich einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Gru

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