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Wann hat ein Mieter Vorkaufsrecht für seine Wohnung?

© Thilo Rückeis

Serie "Mieterfragen": Beim Kauf übergangen

Mieter berichten von ihren Erfahrungen mit Vermietern, Experten geben Tipps. Diesmal: umgangenes Vorkaufsrecht.

DIE GESCHICHTE
„Unser Haus wurde an eine Investorengemeinschaft verkauft und in Eigentumswohnungen aufgeteilt. Danach gab es einen Wechsel des Eigentümers meiner Wohnung. Da die Eigentümerin nicht am ursprünglichen Kauf beteiligt war, konnte so das Vorkaufsrecht umgangen werden, und ich bekam keine Möglichkeit, die Wohnung zu kaufen.“

BERLINER MIETERVEREIN ANTWORTET
Das Vorkaufsrecht des Mieters setzt voraus, dass die Wohnung im Laufe des Mietverhältnisses in eine Eigentumswohnung umgewandelt und die umgewandelte Wohnung dann an einen Dritten verkauft worden ist. Maßgeblich ist also die erste Veräußerung der Wohnung nach der Umwandlung. Vorliegend wurde zwar die Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt. Jedoch wurde das Wohneigentum zugunsten einer Gesellschafterin der Investorengemeinschaft begründet.

Damit fehlt es an einem Kaufvertrag und die Gesellschafterin ist auch nicht Dritte, sodass das Vorkaufsrecht nicht entsteht. Würde die Gesellschafterin hingegen die Wohnung jetzt an einen Dritten verkaufen, hätte der Mieter ein Vorkaufsrecht, da dann der Verkaufsfall vorliegt.

Die Langzeitrecherche „Wem gehört Berlin“ ist eine Kooperation des Tagesspiegels mit dem gemeinnützigen Recherchezentrum Correctiv. Auf unserer Plattform wem-gehoert-berlin.de können Sie uns mitteilen, wer Eigentümer Ihrer Wohnung ist, und welche Erfahrungen Sie mit Ihrem Vermieter gesammelt haben. Mithilfe der Daten suchen wir nach unverantwortlichen Geschäftspraktiken und machen den Immobilienmarkt transparenter. Eingesandte Geschichten werden nur mit Ihrer Einwilligung veröffentlicht.

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