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Nach einer Sanierung steigen oft die Mieten.

© Kitty Kleist-Heinrich

Serie "Mieterfragen": Im Härtefall: Miete nur unter Vorbehalt zahlen

Mieter berichten von ihren Erfahrungen mit Vermietern, Experten geben Tipps. Diesmal: Wann sie Härtegründe bei Mieterhöhungen vorbringen sollten.

DIE GESCHICHTE
„Der Eigentümer ließ eine energetische Sanierung durchführen und kündigte eine kräftige Mieterhöhung an, die am Ende noch höher ausfiel (fast 30 Prozent). Trotz Einspruchs wegen wirtschaftlicher Härte blieb er bei seiner Forderung.“

ANTWORT DES MIETERVEREINS
Ob Mieter die Modernisierung dulden müssen, hängt davon ab, ob sie Härtegründe vorbringen können. Eine finanzielle Härte, die in der Regel vorliegt, wenn nach einer Modernisierung die Gesamtmiete mehr als 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens ausmacht, spielt für die Duldung keine Rolle und verhindert nicht die Bauarbeiten. Sie wird erst nach der Modernisierung im Rahmen der Mieterhöhung geprüft. Trotzdem muss die Härte in einer kurzen Frist mitgeteilt werden, nämlich bis zum Ende des Monats, der auf die Modernisierungsankündigung folgt. Ignoriert der Vermieter den Härteeinwand im Rahmen der Mieterhöhung nach Modernisierung, bleibt meist kein anderer Weg als die gerichtliche Auseinandersetzung. Solange die geschuldete Miete strittig ist, sollte die volle Miete erst einmal unter Vorbehalt gezahlt werden.

Die Langzeitrecherche „Wem gehört Berlin“ ist eine Kooperation des Tagesspiegels mit dem gemeinnützigen Recherchezentrum Correctiv. Auf unserer Plattform wem-gehoert-berlin.de können Sie uns mitteilen, wer Eigentümer Ihrer Wohnung ist, und welche Erfahrungen Sie mit Ihrem Vermieter gesammelt haben. Mithilfe der Daten suchen wir nach unverantwortlichen Geschäftspraktiken und machen den Immobilienmarkt transparenter. Eingesandte Geschichten werden nur mit Ihrer Einwilligung veröffentlicht.

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