zum Hauptinhalt
Mängel sollten bei der Wohnungsbegehung möglichst in ein Übergabeprotokoll aufgenommen werden.

© Axel Heimken/dpa

Serie "Mieterfragen": Mängel bei der Wohnungsübergabe genau dokumentieren

Mieter berichten von ihren Erfahrungen mit Vermietern, Experten geben Tipps. Diesmal: Wenn der Vermieter Mängel nicht ins Übergabeprotokoll schreiben will.

DIE GESCHICHTE

„Bei der Wohnungsübergabe wurde die Aufnahme gravierender Mängel im Übernahmeprotokoll verweigert: ‚Entweder Sie nehmen die Wohnung so, wie sie ist, oder nicht.‘ Daraufhin wurden die Mängel auf eigene Kosten beseitigt.“

ANTWORT DES MIETERVEREINS

Der Vermieter ist im Rahmen seiner Instandsetzungspflichten zur Mängelbeseitigung verpflichtet. Hat der Mieter Kenntnis vom Mangel, ist eine Mietminderung ausgeschlossen, daher sollten Mängel bei der Wohnungsbegehung möglichst in ein Übergabeprotokoll aufgenommen werden. Verweigert der Vermieter das, sollte zeitnah die Mängelanzeige separat vom Übergabeprotokoll erfolgen und Mängelbeseitigung vom Vermieter eingefordert werden. Gleichzeitig sollte der Mangel dokumentiert werden, da Mieter den Mangel beweisen müssen. Die Kosten der Beseitigung können nur dann dem Mieter auferlegt werden, wenn der Mieter den Mangel verursacht, bzw. zu vertreten hat, was dann der Vermieter beweisen muss.

Die Langzeitrecherche „Wem gehört Berlin“ ist eine Kooperation des Tagesspiegels mit dem gemeinnützigen Recherchezentrum Correctiv. Auf unserer Plattform wem-gehoert-berlin.de können Sie uns mitteilen, wer Eigentümer Ihrer Wohnung ist, und welche Erfahrungen Sie mit Ihrem Vermieter gesammelt haben. Mithilfe der Daten suchen wir nach unverantwortlichen Geschäftspraktiken und machen den Immobilienmarkt transparenter. Eingesandte Geschichten werden nur mit Ihrer Einwilligung veröffentlicht.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false