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Bei diesen Temperaturen draußen, braucht man eine funktionierende Heizung, um den Winter zu überstehen.

© Christin Klose/dpa

Serie "Mieterfragen": Wenn die Heizung einfach aus bleibt

Mieter berichten von ihren Erfahrungen mit Vermietern, Experten geben Tipps. Diesmal: Heizungsausfall.

DIE GESCHICHTE

„Seit Beginn der Heizperiode am 1. Oktober ist die Heizung in acht von zwölf Wohnungen außer Betrieb. Trotz vielfacher Telefonate und E-Mails vonseiten der Mieter ist bisher keine Änderung dieses Zustands festzustellen.“

BERLINER MIETERVEREIN ANTWORTET

Heizungsausfall stellt einen Mangel dar, der zur Mietminderung berechtigt. Der Mangel sollte dem Vermieter schriftlich angezeigt werden, verbunden mit der Aufforderung zur Mängelbeseitigung innerhalb einer kurzen Frist. Außerdem sollte der Vorbehalt der Mietminderung erklärt werden. Die Raumtemperaturen sollten täglich gemessen und zusammen mit den Außentemperaturen notiert werden, um den Mangel zu dokumentieren. Bleibt der Vermieter untätig, dürfen Mieter dann für eine Ersatzlösung Heizlüfter anschaffen und die Kosten vom Vermieter zurückfordern. In extremen Fällen wäre die Wohnungsaufsicht zu informieren.

Die Langzeitrecherche „Wem gehört Berlin“ ist eine Kooperation des Tagesspiegels mit dem gemeinnützigen Recherchezentrum Correctiv. Auf unserer Plattform wem-gehoert-berlin.de können Sie uns mitteilen, wer Eigentümer Ihrer Wohnung ist, und welche Erfahrungen Sie mit Ihrem Vermieter gesammelt haben. Mithilfe der Daten suchen wir nach unverantwortlichen Geschäftspraktiken und machen den Immobilienmarkt transparenter. Eingesandte Geschichten werden nur mit Ihrer Einwilligung veröffentlicht.

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