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Muss ich einen monatlichen Zuschlag für den Untermieter zahlen?

© Kitty Kleist-Heinrich

Serie "Mieterfragen": Zuschlag für den Untermieter?

Mieter berichten von ihren Erfahrungen mit Vermietern, Experten geben Tipps. Diesmal: monatlichen Zuschlag für die Untermiete.

DIE GESCHICHTE

„In unserer Wohngemeinschaft gibt es einen Hauptmieter und zwei Untermieter. Der Vermieter erhebt für die Untervermietung einen monatlichen Zuschlag von 120 € (3x 40 €) zusätzlich zur Miete.“

BERLINER MIETERVEREIN ANTWORTET

Der Vermieter kann einen Untermietzuschlag nur dann fordern, wenn für ihn die Untervermietung ohne Vereinbarung einer erhöhten Miete unzumutbar wäre. Wann Unzumutbarkeit gegeben ist, ist umstritten. Nach herrschender Meinung hängt dies davon ab, ob der Vermieter durch die Aufnahme des Dritten durch eine stärkere Abnutzung der Wohnung oder durch eine höhere Belastung mit Betriebskosten vermehrt belastet wird.

Letzteres ist praktisch nie der Fall, da erhöhte Betriebskosten allein zu Lasten der Mieter gehen. Doch auch eine verstärkte Abnutzung der Wohnung ist dann zu verneinen, wenn sich die Anzahl der die Wohnung nutzenden Personen nicht erhöht, bzw. die Aufnahme einer weiteren Person lediglich die vertraglich vorausgesetzte Abnutzung begründet.

Die Langzeitrecherche „Wem gehört Berlin“ ist eine Kooperation des Tagesspiegels mit dem gemeinnützigen Recherchezentrum Correctiv. Auf unserer Plattform wem-gehoert-berlin.de können Sie uns mitteilen, wer Eigentümer Ihrer Wohnung ist, und welche Erfahrungen Sie mit Ihrem Vermieter gesammelt haben. Mithilfe der Daten suchen wir nach unverantwortlichen Geschäftspraktiken und machen den Immobilienmarkt transparenter. Eingesandte Geschichten werden nur mit Ihrer Einwilligung veröffentlicht.

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