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SERIE WENDEKalender: 15. März 1989

Ost-Berliner Zeitungen berichteten über Schießbefehl für Bundeswehrsoldaten

JAHRE

MAUERFALL

Erzählen Sie doch Ihre eigene Geschichte von damals! Lesebeispiele:

www.tagesspiegel.de/meinjahr89

Im Wortgefecht um die Existenz oder Nicht-Existenz eines Schießbefehls an der innerdeutschen Grenze geht die SED in die Offensive. Prominent plaziert, auf der ersten Seite der „Berliner Zeitung“, ist ein seltsam anmutender Artikel zu lesen. Überschrift: „Schießbefehl für Angehörige bewaffneter Organe der BRD“. Anschließend wird ein Gesetz zitiert, nach dem Soldaten der Bundeswehr, „denen militärische Wach- und Sicherheitsaufgaben übertragen sind“, befugt seien, „gezielt zu schießen, wenn der Angerufene trotz Drohung oder Warnschuss zu fliehen versucht“. Der Artikel lässt sich auch als Eingeständnis lesen, dass ein Schießbefehl bei den DDR-Grenztruppen als selbstverständlich vorauszusetzen ist.

An der Schwedter Straße (heutiger Mauerpark) baut die DDR an einer neuen Berliner Mauer. Bei einem Gebietsaustausch mit West-Berlin wechselten laut „Morgenpost“ 87,3 Hektar Fläche von West nach Ost, umgekehrt waren es 96,4 Hektar, also wurde die DDR etwas kleiner. Dafür bekam sie vom Westen immerhin 76 Millionen Mark als Ausgleichszahlung. An der Schwedter Straße wechselten sechs Hektar von West nach Ost, die Mauerlinie wurde um 50 Meter nach Westen versetzt. Damit die Ost-Bauarbeiter nicht auf Abwege geraten, errichteten die DDR-Grenzschützer einen zusätzlichen Zaun vor der neuen Mauer. loy

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