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SERVICE: Wie Bürger ihre Anliegen vorbringen können

Das Grundrecht: Es steht jedem Menschen frei, sich mit Beschwerden und Anregungen an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses zu richten. So ist es im Grundgesetz und in der Berliner Verfassung garantiert.

Das Grundrecht: Es steht jedem Menschen frei, sich mit Beschwerden und Anregungen an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses zu richten. So ist es im Grundgesetz und in der Berliner Verfassung garantiert. Der Ausschuss besteht aus 13 Mitgliedern aller Fraktionen. Er kontrolliert die Verwaltung und nimmt Anregungen für Gesetze an.

Die Adresse: Bürger wenden sich an den Petitionsausschuss, Abgeordnetenhaus, Niederkirchnerstraße 5, 10111 Berlin. Telefon: 2325-1470. Per E-Mail: petmail@parlament-berlin.de.

Die richtige Form: Petitionen müssen schriftlich eingereicht werden und Absender und Unterschrift enthalten. Die Angabe einer Telefonnummer ist ratsam. Ein Anliegen muss so klar formuliert sein, dass es eine sachliche Prüfung zulässt. Es hilft dem Ausschuss, wenn Kopien von Bescheiden oder wichtige Unterlagen beigefügt werden.

Die Grenzen der Hilfe: Der Petitionsausschuss kann unter anderem bei folgendenFällen nicht helfen: Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen, Auseinandersetzungen zwischen Privatpersonen, Kontrolle von Verwaltungen anderer Bundesländer oder des Bundes (z.B. Deutsche Rentenversicherung Bund, Agentur für Arbeit, Bundeswehr). lvt

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