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Sexspiele mit Maske - aber diesmal anders.

© Christian Charisius/dpa

Sex verboten, Spielchen erlaubt: BDSM-Studio darf in Berlin wieder öffnen

Das Charlottenburger „Studio Avalon“ hat sich im Eilverfahren gegen die Corona-Verordnung des Senats durchgesetzt. Auch erotische Massagen sind wieder erlaubt.

Sex bleibt in Berlin verboten, schmutzige Spiele sind wieder erlaubt. Zumindest auf professioneller Ebene. Das Charlottenburger „Studio Avalon“ darf seine „sexuellen Dienstleistungen im Bereich BDSM /Domina ohne Geschlechtsverkehr“ nach eine mehrmonatigen Corona-Pause wieder anbieten. Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Betreibern in einem Eilverfahren Recht gegeben.

Die Richter sahen „verglichen mit der Ausübung des Geschlechtsverkehrs ein wesentlich geringeres Infektionsrisiko“. Der Körperkontakt seitens der Dienstleistenden beschränke sich „allenfalls auf Berührungen mit der Hand, wobei das Tragen von Schutzhandschuhen nicht bereichsuntypisch ist.

Damit besteht zwischen den Beteiligten, insbesondere bezogen auf den Mund-Nasen-Bereich, in der Regel größerer Abstand“. Außerdem sei die körperliche Aktivität in dieser Teilbranche geringer, wodurch Atemfrequenz, Viruslast und Infektionsrisiko ebenfalls niedriger ausfallen.

„Die Ortsbegehung war unser Durchbruch. Diesem Gewerbe schlägt oft Misstrauen entgegen. Aber wir haben ein gutes Bild abgegeben“, sagt Rechtsanwalt Alexander Schmidtgall. Zwei Mitarbeiter der Gesundheitsverwaltung, drei vom Ordnungsamt und ein gerichtlicher Berichterstatter seien im Studio gewesen, um das Hygienekonzept zu prüfen, zu dem unter anderem ein Kontaktformular, Abstands- und Lüftungssysteme und das dauerhafte Tragen von Mund- und Nasenmasken gehören.

Weitere Schutzmaßnahmen hält ein Infoschreiben für Kunden bereit: „Offene Gasmasken sowie Latex- und Ledermasken bieten keinen Schutz gegen Viren, da sie über keinen Filter verfügen“, heißt es darin etwa. Schmidtgall sagt: „Wir waren perfekt vorbereitet. Alles hat funktioniert.“

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Einen Vergleichsvorschlag hatte das Land Berlin - das mit der Inbetriebnahme nicht einverstanden war – bis zuletzt abgelehnt. Gründe wollte die Gesundheitsverwaltung mit Verweis auf „die etwaige Beschwerdefrist“ nicht nennen. Zwei Wochen hat der Senat, um das Verfahren auf die nächsthöhere Ebene vor das Oberverwaltungsgericht zu bringen. Zeit, die das Studio Avalon für den laufenden Kundenbetrieb nutzen wird.

Auch erotische Massagen sind wieder erlaubt

Neben BDSM-Spielchen sind auch erotische Massagen in Berlin wieder zulässig. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem zweiten Eilverfahren. Die eine Antragstellerin betreibt ein Studio für erotische Massage. Das Angebot der Antragstellerinnen beschränke sich allenfalls auf Berührungen mit der Hand, weshalb zwischen den Beteiligten in der Regel ein größerer Abstand bestehe.

Es stehe den erlaubten Angeboten nichtmedizinischer Massagen und vergleichbaren körpernahen Dienstleistungen deutlich näher, argumentierte das Gericht.

Gegen beide Beschlüsse kann jeweils Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. (mit dpa)

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