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Berlin: Sexueller Mißbrauch: Bewährungsstrafe für Verbrechen an einem kleinen Mädchen

Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwölf Fällen hat das Landgericht gestern einen 38-jährigen Mann zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf fünf Jahre festgelegt.

Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwölf Fällen hat das Landgericht gestern einen 38-jährigen Mann zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf fünf Jahre festgelegt. Zugleich erging die Weisung, dass sich der Angeklagte ab sofort einer Therapiegruppe anschließen und sich danach in psychologische Betreuung begeben soll. Er hatte seine 1980 geborene Stieftochter schon als Kleinkind missbraucht.

In seiner Urteilsbegründung warb der Vorsitzende Richter um Verständnis für das ausgesprochen milde Urteil: "Wir haben als strafmildernd gewürdigt, dass Herr N. geständig war. Darüber hinaus mussten wir berücksichtigen, dass sich zumindest 11 der insgesamt 12 von N. gestandenen Delikte bereits 1984 und 1985 ereigneten", sagte der Richter.

Ferner wies der Vorsitzende darauf hin, dass das Opfer des Missbrauchs im vergangenen Jahr gestorben sei und so nicht als Zeugin befragt werden könne. Das wiederum bedeute, dass die meisten der ursprünglich angeklagten Fälle nicht mehr zu beweisen seien. Zwar habe das Mädchen die einzelnen Missbrauchsfälle bei der Polizei zu Protokoll gegeben, aber die Vernehmung der Polizeibeamten reiche nach den Maßstäben des Bundesgerichtshofes allein nicht aus, um damit eine Verurteilung zu begründen. Die Staatsanwaltschaft war in der Anklageschrift ursprünglich von insgesamt rund 1500 Missbrauchsfällen ausgegangen. Allein zwischen Oktober 1984 und Juni 1993 soll der Angeklagte drei Mal pro Woche das Kind in der gemeinsamen Wohnung genötigt haben, ihn sexuell zu befriedigen, was insgesamt 1355 Fälle ausmachen würde.

Doch Helge N. gab vor Gericht nur 12 Missbrauchsfälle zu. "Es stimmt, dass es in einigen Fällen so gewesen ist, wie es in der Anklageschrift steht", sagte der Angeklagte, der sich nur an zwölf Fälle erinnern konnte, bei denen er sich dem Kind sexuell näherte. "Ich bin froh, dass alles vorbei ist", erklärte Helge N. Er gab zu verstehen, dass er wisse, dass das, was er getan hatte, fürchterlich sei. Nun hoffe er auf eine Therapie.

Er habe schon früher versucht, eine Therapie bei einem niedergelassenen Psychoanalytiker zu beginnen. Der habe sich ein Honorar von 180 Mark zahlen lassen und ihm nach drei Sitzungen versichert, dass er "doch ganz in Ordnung" sei. Deshalb habe er sich nun an einen Verein gewendet, der speziell mit Missbrauchsstätern wie ihm arbeite. "Ich möchte, dass es mit meinem Leben wieder bergauf geht".

Peter Murakami

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