zum Hauptinhalt

Sexueller Missbrauch in Berlin: Kindesmissbrauch: Polizist erhält Bewährungsstrafe

Er lockte sie in seine Wohnung, die Eltern dachten, bei einem Polizisten sind ihre Kinder sicher: Nun gestand Michael B. vor Gericht in Berlin den sexuellen Missbrauch von Jungen. Und entgeht damit einer Strafe hinter Gittern.

Das Geständnis des Polizisten kam zögerlich, doch es bewahrte ihn am Ende vor einer Strafe hinter Gittern: Michael B. wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Jungen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Richter untersagten dem Angeklagten zudem Kontakte zu Kindern und Jugendlichen außerhalb seiner Familie und ordneten an, dass er sich in eine therapeutische Beratungsstelle begeben muss. Der 53-Jährige konnte aufatmen. Der Staatsanwalt hatte dreieinhalb Jahre Gefängnis verlangt. Michael B., ein langjähriger Beamter, hatte Jungen Möglichkeiten geboten, die sie zu Hause nicht hatten. Einer seiner Computer stand ihnen jederzeit zur Verfügung. Die Mütter der Opfer hatten die Besuche nicht verboten. Sie gingen davon aus, dass ihre Kinder bei einem Polizisten in sicheren Händen sind. Sie dachten, er wäre ein väterlicher Freund für halbwüchsige Jungen. Doch er lockte mit materiellen Anreizen, schaffte eine freizügig wirkende Atmosphäre in seiner Wohnung in Treptow und nutzte seine Besucher aus. Ließen sie sich anfassen, zahlte er 20 oder auch 30 Euro. Für ein Nacktfoto hätten sie jeweils fünf Euro bekommen, gaben die drei Opfer später bei der Polizei zu Protokoll.

Acht Übergriffe in der Zeit von Februar bis September 2013 führten nun zur Verurteilung. „Er war gewarnt, es gab schon einmal ein Verfahren gegen ihn, er hätte sich in Therapie begeben können“, so der Ankläger. B. habe in das Leben der Jungen eingegriffen. Eine Nebenklage-Anwältin sprach von „biografischen Wunden“ mit ungewissen Folgen. Allen Opfern fällt es bis heute schwer, über die Vorfälle zu sprechen. Sie schämen sich, haben Schuldgefühle. Warum muss Michael B., seit einem Jahr suspendiert, nicht ins Gefängnis? Die Richter werteten das Geständnis als erheblich mildernd. „Er hat den Jungen eine weitere belastende Aussage erspart.“ Und sie berücksichtigten die dienstrechtlichen Folgen für den langjährigen Beamten. „Er wird seine berufliche Existenz verlieren.“ Bei einer rechtskräftigen Strafe ab einem Jahr Haft ist das zwingend.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false