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Berlin: Sie brauchen eine Zwei-Drittel-Mehrheit

Berlins Verfassungsgerichtshof besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und sieben Richtern. Sie werden vom Abgeordnetenhaus gewählt.

Berlins Verfassungsgerichtshof besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und sieben Richtern. Sie werden vom Abgeordnetenhaus gewählt. Mindestens drei Frauen und drei Männer müssen dem Gremium angehören – das ist alles, was im Verfassungsgericht nach Proporz geregelt ist. Sechs der neun Richter müssen Berufsrichter sein oder die Befähigung zum Richteramt haben; für die anderen gilt, dass sie mindestens 35 Jahre alt und zum Bundestag wählbar sind. Die Richter erhalten eine monatliche Grundentschädigung von mindestens 230,08 Euro und eine Aufwandsentschädigung von mindestens 51,13 Euro pro Fall. wvb.

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