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Berlin: Sie geben nicht auf

Flugrouten-Gegner wollen nach Karlsruhe ziehen Der BER-Eröffnung steht das nicht im Wege.

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, die Betreiber des künftigen Großflughafens sind zufrieden, die Anrainer entsetzt. BER-Geschäftsführer Rainer Schwarz sagte: „Das Gericht hat zum dritten Mal hintereinander den Standort des Flughafens bestätigt, und das Urteil ist an Eindeutigkeit nicht zu übertreffen.“ Jetzt sei klar, dass Menschen, die im Umfeld eines Flughafens leben, damit rechnen müssten, dass sich Flugrouten auch ändern können. „Das ist keine statische Sache, sondern die Flugrouten werden sich auch im Lauf der nächsten Jahre immer mal wieder ändern.“ Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), zugleich Chef des Aufsichtsrats der Flughafengesellschaft, sagte, „hier wird Klarheit geschaffen“. Die Proteste seien individuell nachvollziehbar, aber es gehe auch um eine Gesamtabwägung. „Wir brauchen diesen Flughafen.“ Für Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) ist nun bestätigt, dass „wir mit diesem Standort auf sicherem Grund stehen“.

Auch das beklagte Infrastrukturministerium in Brandenburg war zufrieden, vor allem, weil das Gericht keine Arglist festgestellt hat. Die Kläger hatten den Behörden vorgeworfen, bewusst falsche Flugrouten eingeplant zu haben – wider besseres Wissen, weil die Deutsche Flugsicherung selbst abknickende Flugrouten gefordert hatte. Dennoch gab sich Staatssekretär Rainer Brettschneider selbstkritisch. „Es hat Fehler im Planfeststellungsverfahren gegeben, vor allem bei der Kommunikation und der Einbeziehung der Öffentlichkeit“, sagte er. Genau das hatte das Gericht angemahnt. So seien die Planungsunterlagen in zu wenigen Gemeinden ausgelegt worden. Brettschneider kündigte an, dass diese Verfahren künftig anders aussehen müssten. „Man muss auf jeden Fall den Kreis derer, die involviert sind und informiert werden, über ein Infrastrukturprojekt erweitern.“

Bei den Klägern hält sich die Enttäuschung in Grenzen. Man habe damit gerechnet, dass die Klagen abgewiesen werden, schließlich habe genau dieser Senat das Planfeststellungsverfahren seinerzeit abgesegnet. „Aber die Planungsbehörden in Deutschland werden diesen Tag noch verfluchen, denn das Gericht hat Planungsvorlagen so weit ausgelegt, dass kaum mehr Verlässlichkeit gegeben ist“, sagte Michael Lippoldt von der Bürgerinitiative Kleinmachnow. Gemeint ist die Urteilsbegründung, wonach die Kleinmachnower damit rechnen mussten, von den Flugrouten betroffen zu sein, obwohl die Grobplanung Geradeaus-Routen vorsah.

Die Flugroutengegner wollen nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das kann die BER-Eröffnung nicht verhindern, das Leipziger Urteil erging in letzter Instanz. „Aber wir können Beschwerde gegen das Urteil einlegen, und das werden wir tun“, sagte Lippoldt. Das Gericht habe Anfang Juli 13 Beweisanträge abgelehnt. Offenbar sei es den Richtern gleichgültig, ob 10 000 Menschen hier oder anderswo vom Fluglärm betroffen seien. „Es geht uns um die Würde jedes Einzelnen“, sagte Lippoldt. Die Flughafengesellschaft sieht Kleinmachnow nicht von Fluglärm betroffen. Allenfalls gebe es Belästigung, keinen Lärm, weil ab und zu ein Flugzeug zu sehen und hören sein werde. C. Tretbar/A. Fröhlich

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