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Berlin: Sieben Umzüge in 27 Monaten Prozess gegen Mieter, der nie gezahlt haben soll

Sieben Wohnungen in 27 Monaten soll Marco H. angemietet haben.

Sieben Wohnungen in 27 Monaten soll Marco H. angemietet haben. Bevor die Vermieter aber auch nur einen Cent sahen, soll sich der 35-Jährige jeweils aus dem Staub gemacht haben. Überdies ließ er laut Anklage Umzugsunternehmen anrollen, die nach erledigter Arbeit ebenfalls vergeblich auf Geld warteten. Ein mutmaßlicher „Mietnomade“, der an allen Ecken und Enden betrogen haben soll. Um 99 Taten mit einem Schaden von insgesamt 75 000 Euro geht es seit Donnerstag vor Gericht.

Der Angeklagte kennt sich bestens aus mit finanziellen Dingen. Er ist gelernter Bankkaufmann, war Mitarbeiter einer Sparkasse. Bis der Mann aus Niedersachsen seine eigenen Kunden betrog. Das war vor etwa sieben Jahren. Damals soll er sich auch einen Sportwagen erschlichen haben. Im Jahr 2002 wurde er deswegen zu Bewährungsstrafen verurteilt. Im Frühjahr 2003 tauchte der seriös wirkende Mann mit gepflegtem DreiTage-Bart in Berlin auf. „Ich wollte ein neues Leben beginnen“, sagte er später gegenüber einem Gericht. Leider seien seine Ersparnisse schnell geschrumpft. Er habe gespielt und getrunken.

Und er betrog den Ermittlungen zufolge dreist weiter. Ab Mai 2004 habe er mit gefälschten Dokumenten und unter erfundenen Namen Wohnungen angemietet. Er bevorzugte Mitte. Und er legte Wert auf hohen Standard. Bis zu 1500 Euro pro Monate hätte er hinblättern müssen. Der Staatsanwalt listete Mietschulden in Höhe von insgesamt 28 827 Euro auf. Außerdem soll H. unter falschen Personalien verschiedene Konten eröffnet und von Banken 22 600 Euro ergaunert haben. Auch prellte er laut Anklage Versandhäuser um 5900 Euro.

Die Umzugsserie des Marco H. wurde im August 2006 beendet. Die Ermittler setzten ihn fest. Die früheren Bewährungen wurden widerrufen. Vor dem einschlägig vorbestraften Ex-Banker lagen zwei Jahre und fünf Monate Gefängnis. Nun kommen die Berliner Vergehen zur Anklage. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. K.G.

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