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Berlin: Sieg für Wanjura

Gericht gab CDU-Bürgermeisterin Recht

Im Rechtsstreit zwischen der Senatskanzlei und der Reinickendorfer Bezirksbürgermeisterin Marlies Wanjura hat die CDU-Politikerin gestern vor dem Verwaltungsgericht Berlin Recht bekommen. Sie darf sich wieder mit den Bereichen Spenden und Borsighafen befassen. Freiwillig hat sich Wanjura bereit erklärt, bei umstrittenen Spendenprojekten, die noch überprüft werden, zurückzuhalten.

Gegenstand des Verfahrens waren zwei Amtsausübungsverbote der Senatskanzlei zulasten Wanjuras. Es ging um die Frage, ob die Bezirksbürgermeisterin für die Bereiche Borsighafen und Spenden weiter zuständig sein darf.

Seit Monaten steht die CDU-Politikerin wegen ihres Umgangs mit Spenden in der Kritik. In Frage stehen Gelder in Höhe von 230 000 Euro zwischen den Jahren 2002 und 2007. In einem internen Bericht des bezirklichen Haushaltsamtes ist die Rede von „Auffälligkeiten“ bei der Finanzierung des Bal Populaire in Reinickendorf, „möglichen Steuerausfällen durch unzulässige Spendenquittungen“, einer „auffälligen Häufung einzelner Spender“ und der „Umwidmung von Zweckbindungen ohne Kenntnis der Spender“. Beispiel Bal Populaire: Zwischen 2002 und 2007 wurden rund 14 300 Euro Spenden eingenommen. Zu keiner dieser Einzahlungen gibt es Spendenquittungen. Auffällig ist laut Bericht, dass einige Einzahler auch direkt an der Veranstaltung beteiligt waren.

Die Senatskanzlei hatte bis zur Aufklärung der umstrittenen Spendenpraxis Wanjura für befangen erklärt. Der stellvertretende Bürgermeister Peter Senftleben (SPD) hatte deshalb die Zuständigkeit übernommen, wie in einer Stellungnahme des Bezirksamtes Reinickendorf zu lesen ist. Danach hatte die Senatsverwaltung für Inneres und Sport als Bezirksaufsicht die Entscheidung bestätigt.

Wanjura wiederum bestritt, dass ihr die Zuständigkeit für Spenden wirksam entzogen worden sei und kämpfte juristisch gegen die Einsetzung von Senftleben. Ferner hielt Wanjura an ihrer Rechtsauffassung fest, dass sie als Bezirksbürgermeisterin für Borsighafen und Spenden weiter zuständig ist. du-/sib

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