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Berlin: Sind alle Täter gleich?

Roma und Sinti gegen Diskriminierung in Zeitungsberichten

Der Zentralrat der Sinti und Roma in Deutschland möchte erreichen, dass Behörden und Journalisten nicht mehr die ethnische Zugehörigkeit etwa von Straftätern nennen. Diese Information verstärke bloß Vorurteile und sei für den Nachrichtenwert einer Meldung nicht hilfreich, so Fritz Greußing. Wichtiger sei „die allgemeine Information an die Leserschaft, um das öffentliche Bewusstsein dafür zu schärfen, dass im Rechtsstaat jeder einzelne Bürger sein Verhalten selbst vor den Behörden zu verantworten hat“.

Anlass für diesen Vorstoß ist die Berichterstattung verschiedener Zeitungen über bandenmäßig organisiertes Straßenbetteln unter Hinweis auf Roma und Sinti. Der Zentralrat will nun erreichen, dass im Presserecht und in anderen Gesetzen Regelungen eingeführt werden, mit denen die Minderheitenkennzeichnung Beschuldigter verhindert werden kann. Parallel versucht er beim Deutschen Presserat eine Verschärfung der Richtlinien für die publizistische Arbeit durchzusetzen. Bisher sehen diese Richtlinien vor, die Zugehörigkeit zu ethnischen oder anderen Minderheiten nur zu erwähnen, wenn „für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Zusammenhang besteht“.

Bei PresseratGeschäftsführer Lutz Tillmanns stößt der Zentralrat mit seinem Verschärfungsvorschlag auf Opposition: „Eine solche Sprachverbotsregelung würde eine zu starke Einschränkung der Pressefreiheit bedeuten. Deshalb sind wir dagegen.“ Es gebe Artikel, für deren Verständnis es notwendig sei, die ethnische Zugehörigkeit Beteiligter zu nennen. Zugleich mahne der Presserat immer wieder einen sensiblen Umgang mit solchen Informationen an. Entscheidend sei, wie der Artikel wirke.

In der Senatsjustizverwaltung, die für eine Verschärfung des Berliner Pressegesetzes zuständig wäre, heißt es dazu etwas unbestimmt: „Wir sind immer offen für Vorschläge und Anregungen.“ Sinnvoller sei aber wohl eine Regelung auf Bundesebene.

Im Bundesjustizministerium versucht man derzeit, die EU-Richtlinie gegen Rassismus in nationales Recht umzusetzen. Schwierigkeiten bei der Frage, wie das am besten zu formulieren sei, verzögern das Projekt immer wieder. Ein Paradebeispiel sind dabei die Juden. Erfasst man sie als Religionsgemeinschaft, so fallen rassistisch motivierte Straftaten und Diskriminierungen aus dem Schutzbereich des Gesetzes heraus – ein unerwünschter Effekt. Erfasst man sie aber als „Volk“ oder gar „Rasse“, rückt man in bedenkliche Nähe zu nationalsozialistischer Denkweise, das geht also auch nicht.

Diese EU-Richtlinie muss umgesetzt werden; ein Diskriminierungsverbot wird dann in die nationalen Gesetze einziehen. Die frühere Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) hatte mit ihrem Entwurf für ein Anti-Diskriminierungsgesetz schon einen Vorstoß in dieser Richtung unternommen. Von dem Entwurf trat aber nur der Teil in Kraft, der sich mit Behinderten befasste. Tsp

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