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Partneragenturen: Partneragentur: 1000 Euro für eine Adresse zu viel

Mehr als 1000 Euro für das Vermitteln eines möglichen Dates ist zu viel.

Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Aachen im Streit zwischen einem Rentner und einem Partnervermittlungsinstitut hervor. Der 74-Jährige sollte für die Nennung von zwei Partnervorschlägen 2500 Euro zahlen, erläutert die Rechtsanwaltskammer Oldenburg. Nach einer Anzahlung von 2000 Euro und der Nennung einer ersten Kontaktadresse widerrief der Mann den Vertrag (Az.: 104 C 350/08). Als das Institut ihm nur 750 Euro erstattete, klagte der Mann und bekam vom Gericht Recht: Der Vertrag sei sittenwidrig, weil das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht stimme. In einem früheren Fall hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass ein Honorar von 942 Euro für die Vermittlung einer Kontaktadresse sittenwidrig sei (Az.: I-24 U 75/07). Auch damals wurde der geschlossene Vertrag für nichtig erklärt.

DPA, 0098

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