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Ludgera Selting, Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes und Robert Wolfgang Seegmüller, Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes stehen in einem Hörsaal der Freien Universität Berlin in Dahlem. Hier verhandelt das Verfassungsgericht heute über die Gültigkeit der Berliner Wahl.

© picture alliance/dpa

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So argumentiert das Verfassungsgericht: Das sind die sechs Hauptgründe für die Wahlwiederholung in ganz Berlin

Eine teilweise Wahlwiederholung kommt für das Gericht nicht in Frage. Deshalb muss in ganz Berlin noch einmal gewählt werden. So wurde die Entscheidung begründet.

Berlin muss noch einmal wählen. Das ist mit diesem Tag klar. Der Berliner Landesverfassunsgerichtshof hat in seiner Urteilsverkündung am Mittwoch auch ausführlich Stellung zu den Gründen genommen.

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