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Berlin: So können Berliner bald mitbestimmen

kann sich mit allen Angelegenheiten befassen, für die auch die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) zuständig ist. Innerhalb von sechs Monaten müssen mindestens drei Prozent der Wahlberechtigten das Begehren unterschreiben.

kann sich mit allen Angelegenheiten befassen, für die auch die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) zuständig ist. Innerhalb von sechs Monaten müssen mindestens drei Prozent der Wahlberechtigten das Begehren unterschreiben.

Der Bürgerentscheid findet statt, wenn das Bezirksamt nach Prüfung der Unterschriften die rechtliche Zulässigkeit erklärt. Abgestimmt wird an einem Sonn oder Feiertag. Nötig ist die Mehrheit der gültigen Stimmen. Mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten müssen sich beteiligen. Dann hat der Bürgerentscheid die Wirkung eines BVV-Beschlusses. za

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