zum Hauptinhalt

Berlin: So rollt man richtig

BilligRoller sind oft nicht für die Straße zugelassen. Kinder und Erwachsene dürfen sie nur auf Privatgelände ohne öffentlichen Verkehr fahren, also auch nicht in Parks, auf Waldwegen oder Supermarkt-Parkplätzen.

BilligRoller sind oft nicht für die Straße zugelassen. Kinder und Erwachsene dürfen sie nur auf Privatgelände ohne öffentlichen Verkehr fahren, also auch nicht in Parks, auf Waldwegen oder Supermarkt-Parkplätzen. E-Roller ab etwa 700 Euro besitzen oft eine Straßenzulassung : Man bekommt beim Kauf eine Betriebserlaubnis. Die Roller müssen nicht zugelassen werden, sind aber versicherungs- und kennzeichnungspflichtig. Man muss sich also an eine Versicherung wenden, braucht aber nicht zur Zulassungsstelle. Viele Scooter sind dem Mofa gleichgestellt, sind nicht schneller als 25 km/h. Der Fahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein und eine Mofaprüfbescheinigung besitzen. Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, fährt führerscheinfrei – nur auf der Straße, und nur mit Helm . Nur bei Leichtmofas (Fahrräder mit Hilfsmotor) gilt „oben ohne“. kög

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false