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Berlin: Soll Martin Matz sein Abgeordnetenhaus-Mandat zurückgeben?

Die SPD-Fraktion kann sich freuen, dass sie durch den Zugang des FDP-abtrünnigen Abgeordneten Martin Matz im Parlament verstärkt wird. Aber richtig ist die Verschiebung der Machtverhältnisse nicht.

Die SPD-Fraktion kann sich freuen, dass sie durch den Zugang des FDP-abtrünnigen Abgeordneten Martin Matz im Parlament verstärkt wird. Aber richtig ist die Verschiebung der Machtverhältnisse nicht. Denn Matz ist vor knapp drei Jahren nicht gewählt worden, weil er als Person so überzeugend war, sondern weil er auf einem vorderen Listenplatz der Liberalen stand. Wer also sein Kreuzchen bei der FDP machte, erwartete, dafür auch FDP-Politik zu bekommen – und zwar für die gesamte Legislaturperiode. Natürlich passiert es immer wieder, dass ein Politiker Schwierigkeiten mit dem Kurs seiner Fraktion bekommt. Dann kann er darum kämpfen, für seine Positionen eine Mehrheit in den eigenen Reihen zu bekommen. Bleibt er in der Minderheit und zieht für sich die Konsequenz, dass es mit dieser Fraktion nicht mehr geht, dann sollte er sein Mandat zurückgeben. Dass man einen Abgeordneten nicht dazu zwingen kann, dafür gibt es gute Gründe. Daran sollte man nicht tasten. Aber wenn ein Abgeordneter selbst seiner Fraktion den Rücken kehrt, dann wäre der Rückzug aus dem Parlament vielmehr eine Sache des Anstands und der Fairness – und zwar dem Wähler gegenüber. Eine neue politische Heimat sollte man sich zunächst außerhalb des Abgeordnetenhauses suchen. Von dieser Basis aus lässt sich auch eine Fortsetzung der parlamentarischen Arbeit anstreben. Der direkte Weg in eine neue Fraktion sieht nach Versorgungsmentalität aus. Ein solcher Politiker wirkt nicht glaubwürdig.

Da geht er hin und nimmt das mit, was er ohne die Partei nie bekommen hätte: einen Sitz im Parlament. Die Aufforderung, das Mandat zurückzugeben, kommt im Fall Matz prompt; ein beleidigter Unterton ist schon dabei. Der Wechsel zur SPD dokumentiert schließlich auch das Unvermögen der Verlassenen, eine kritische Stimme in die eigene Fraktionsarbeit einzubinden. Allerdings ist es ja wahr, dass von den Wählern auf dem Stimmzettel nur in den seltensten Fällen ein bestimmter Politiker gewählt wird. Das Kreuz wird zumeist bei einer Partei gemacht, auf deren Liste der spätere Abgeordnete versteckt ist. Gleichwohl schulden Fraktionswechsler ihrer Partei nur eines: ihre Fähigkeiten einzubringen in die parlamentarische Arbeit, so wie sie es mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Abgeordnete sind eben weder Befehlsempfänger noch Zählkandidaten im Stimmblock, mit dem ein Fraktionschef in die politische Schlacht zieht. Demokratie lebt vom Widerspruch, auch in der eigenen Partei. Die Unabhängigkeit des Abgeordneten macht gerade seinen Wert aus. Man muss ihn anhören in der Fraktion und einbinden in Kompromisse – weil er sonst geht. Das Recht auf Meinungsänderung gilt eben auch für Politiker. Dass mit dem Wechsel der Wählerwillen, der einer Partei eine bestimmte Stärke zumaß, nachträglich verfälscht wird, überzeugt nicht. Auch der Wähler, das zeigen Meinungsumfragen, kann sich längst wieder anders orientiert haben. Gerd Nowakowski

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