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Sondereinheit im Einsatz: Datenpanne löst Chaos bei Finanzamt aus

Haben Sie zuletzt Post vom Finanzamt bekommen? Dann schauen Sie lieber noch einmal genauer hin, ob die darin genannten Daten stimmen. Falls nicht: Die Beamten erwarten schon Ihren Anruf.

Von Fatina Keilani

In diesen Tagen haben 1,3 Millionen Berliner Post vom Finanzamt erhalten – in vielen Fällen fehlerhafte. Bei der Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte hat es eine Datenpanne gegeben, die nun ein Chaos bei den Finanzämtern ausgelöst hat. Insgesamt 68 Beamte sind als Sondereinheit eingesetzt, um das Durcheinander zu beheben. Die Finanzverwaltung rät jedem Bürger, den Brief genau durchzulesen. „Wenn Angaben darin nicht stimmen, sollte man sich beim Finanzamt melden und die falschen Daten korrigieren lassen“, sagt der Sprecher der Finanzverwaltung, Philip Husemann. Da die Telefonleitungen der Ämter derzeit oft besetzt seien, empfehle es sich, per Fax oder Brief die Korrekturen mitzuteilen. Per Mail sei das nicht möglich. Wer keine Korrekturen meldet, riskiert Verluste.

Möglich ist es auch, die zentrale Behörden-Rufnummer 01805-235099 zu wählen. Die Finanzverwaltung weist aber darauf hin, dass diese Nummer den Anrufer Geld kostet. Es sei zielführender und billiger, die Nummer anzurufen, die in dem Schreiben vom Finanzamt angegeben sei. Dann lande man direkt an der zuständigen Stelle.

Eigentlich hatte die neue elektronische Lohnsteuerkarte die Vorgängerin aus pastellfarbener Pappe zum Jahresbeginn ablösen sollen. Der Zeitplan ist jetzt allerdings nicht mehr zu halten. Laut Bundesfinanzministerium wird nun ein Start für das zweite Quartal 2012 angepeilt.

„Für die Übertragung der Daten von bundesweit 41 Millionen Steuerpflichtigen wurde eine zentrale Datenbank in Nordrhein-Westfalen eingerichtet“, erklärt Husemann die Vorgeschichte. „Bei der Übermittlung sind Fehler passiert. Wie viele Betroffene es in Berlin genau sind, lässt sich derzeit nicht beziffern.“ Brandenburg meldet, die Fehlerquote liege dort unter einem Prozent. Das Land hat gut eine Million Steuerpflichtige.

Bis zum Start des neuen Systems läuft das alte weiter. Künftig muss ein Arbeitnehmer zu Beginn einer neuen Beschäftigung seinem Arbeitgeber nur noch das Geburtsdatum und die steuerliche Identifikationsnummer mitteilen. Alle anderen Daten kann der Arbeitgeber nach dem neuen System elektronisch bei der zentralen Datenbank der Finanzverwaltung abrufen.

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