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Sozialsenatorin Carola Bluhm: "Mit der Treberhilfe bestehen langjährige Verträge"

Sozialsenatorin Carola Bluhm hat Strafanzeige gegen den Ex-Chef der Treberhilfe, Harald Ehlert gestellt. Mit dem Tagesspiegel sprach sie über die Kontrollen und Transparenz bei sozialen Träger und Lohndumping.

Sie haben Anzeige wegen Untreue im Fall der Treberhilfe gestellt. Geunkt wird, dass dabei eh nichts rauskommt, weil Ehlert nur die Lücke im System ausgenutzt hat. War die Anzeige voreilig?

Es ist Sache der Staatsanwaltschaft, die Vorwürfe aufzuklären. Aber wenn wir nicht davon überzeugt gewesen wären, dass hier gegen Regeln verstoßen wurde, hätten wir die Anzeige nicht erstattet.

Stimmt es, dass die Verträge mit der Treberhilfe noch jahrelang laufen und nur ganz schwer zu kündigen sind?

Es ist richtig, dass der größte Teil der Finanzierung über sogenannte Entgelte erfolgt und dort feste Verträge über ein bis drei Jahre bestehen. Auch wenn die Verträge auslaufen, können wir nur bei gravierenden Verstößen einen Träger von dieser Finanzierung ausschließen. Denn die Bürger, etwa Obdachlose, haben einen Rechtsanspruch auf die Leistungen.

Angeblich hatten Sie zudem Hinweise darauf, dass die Treberhilfe mangelhaft arbeitet.

Wir haben inzwischen einen einzelnen Hinweis auf eine Schlechtleistung bei der Treberhilfe und dem gehen wir nach.

Die hohen Gewinne bei der Treberhilfe sollen Dumpinglöhne der Mitarbeiter möglich gemacht haben. Haben Sie auch dagegen keine Handhabe?

Doch, wir werden ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Januar vergangenen Jahres aufgreifen, um so etwas künftig zu unterbinden. Wenn die sozialen Träger nicht nachweisen können, dass sie ihre Mitarbeiter nach Tarif bezahlen, dann vereinbaren wir einen abgesenkten Kostensatz. Das dazu nötige Urteil betraf den Pflegebereich, aber uns liegt ein Gutachten vor, wonach wir es auch auf andere Bereiche, wie die Unterbringung von Wohnungslosen, übertragen können. Das Bundessozialgericht hat hier, anders als der Bundesgesetzgeber, angefangen, umzudenken, hat sich selber korrigiert und ist explizit vom reinen Wettbewerbsdenken abgerückt. Das ist eine Riesenchance, weil dadurch auch der Anreiz zur Schaffung schlecht bezahlter Arbeitsplätze außer Kraft gesetzt wird. Und weil das Personal zwischen 65 und 85 Prozent der Kosten sozialer Träger ausmachen, können wir so zukünftig auch indirekt die Höhe der Gewinnspannen begrenzen, weil sie nicht durch schlechte Bezahlung der Mitarbeiter vergrößert werden kann.

Es heißt, die Treberhilfe sei kein Einzelfall. Gibt es Handlungsbedarf?

Obwohl ich denke, dass die Treberhilfe ein Einzelfall ist, wollen wir ein höheres Maß an Kontrolle, mehr Möglichkeiten der Steuerung und Transparenz. Außerdem muss die Vergabe öffentlicher Mittel an konkrete Kriterien gebunden werden.

Die sozialen Träger führen an, die Kontrollinstrumente seien ausreichend…

Das ist falsch, weil wir im Entgeltbereich das meiste gar nicht kontrollieren dürfen – wie etwa die Geschäftsführergehälter – und wir für andere Kontrollen die Zustimmung der sozialen Träger brauchen. Diejenigen, die kontrolliert werden, bestimmen also mit darüber, auf welche Weise sie kontrolliert werden. Über diese Rahmenvereinbarungen mit den Leistungsanbietern wird abgestimmt und dabei haben die Träger sieben Stimmen, genauso wie der Senat. Gegen deren Widerstand geht gar nichts. Das ist eine hohe Hürde für die gebotene Transparenz. Um das zu ändern, werden wir eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen.

Die Fragen stellte Ralf Schönball.

Carola Bluhm, 46, ist seit dem 15. Oktober vergangenen Jahres Senatorin für Soziales. Nach der „Maserati-Affäre“ fordert die Linke-Politikerin mehr Transparenz bei den sozialen Trägern.

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