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Berlin: Spandauer Parteien scheitern mit Parkgebühr-Ermässigungen

Die Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr hat dem Spandauer Begehren nach einer Senkung der Parkgebühren einen Strich durch die Rechnung gemacht. Die nach anfänglichen Meinungsverschiedenheiten von den großen Parteien CDU und SPD gemeinsam geforderte Modifizierung sei rechtlich leider nicht zulässig, teilte der Staatssekretär der Senatsverkehrsverwaltung Ulrich Arndt jetzt dem SPD-Kreisvorsitzenden Swen Schulz mit.

Die Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr hat dem Spandauer Begehren nach einer Senkung der Parkgebühren einen Strich durch die Rechnung gemacht. Die nach anfänglichen Meinungsverschiedenheiten von den großen Parteien CDU und SPD gemeinsam geforderte Modifizierung sei rechtlich leider nicht zulässig, teilte der Staatssekretär der Senatsverkehrsverwaltung Ulrich Arndt jetzt dem SPD-Kreisvorsitzenden Swen Schulz mit.

Wie berichtet, hatten die Christdemokraten zunächst probeweise eine komplette, halbjährige Aussetzung der Parkraumbewirtschaftung gefordert. Sie hielten dies für eher durchsetzbar als eine Gebührenreduzierung. Im Anschluss an die Testphase hätten sich die bis März 2001 laufenden Verträge allerdings um diese sechs Monate verlängert. Aufgrund der unterschiedlichen Mehrheitsverhältnisse in den bezirklichen Gremien war die CDU dann dem SPD-Vorschlag gefolgt, die sich gemäß dem Wunsch der Wirtschaftsverbände des Bezirks für eine dauerhafte Gebührensenkung während der ersten Parkstunden einsetzt.

Da die Berliner Parkgebührenordnung die Tarife nach dem jeweiligen Wert der Stellflächen für den Benutzer definiert, müssen für vergleichbare Standorte auch dieselben Kosten festgelegt werden, heißt es in der Stellungnahme der Senatsverwaltung. "Da der Wert des Parkraums in der Altstadt Spandau jenem des Parkraums in anderen bezirklichen Zentren unserer Stadt gleichartig ist, wäre eine lediglich auf die Parkraumbewirtschaftung in Spandau bezogene Änderung der Parkgebührenordnung rechtlich unzulässig." Eine Tarifssenkung in allen gleichwertigen Bereichen Berlins stehe ausser Diskussion, da sie die Kostendeckung der Bewirtschaftung grundsätzlich in Frage stellen würde.

Auch eine zeitliche Staffelung der Gebühren ist nach Ansicht der Senatsverwaltung niccht erlaubt. Lediglich die Festlegung der Geltungsdauer der Bewirtschaftung sei in das Ermessen der Straßenverkehrsbehörde gestellt und dürfe den jeweiligen örtlichen Verhältnissen angepaßt werden.

Unter diesem Gesichtspunkt endet die Zahlungspflicht für Autofahrer im Spandauer Zentrum - anders als in anderen Bezirken - werktags bereits um 17 Uhr. Andernorts ist dies meist erst eine oder zwei Stunden später der Fall.

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