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Berlin: Sparbeschlüsse: Gewerkschaft will Kündigungen nicht zustimmen

Zwischen Senat und Gewerkschaften bahnt sich eine Auseinandersetzung um die betriebsbedingten Kündigungen in der Kultur an. Eine Öffnungsklausel in der Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst mache dies möglich, hatte Finanzsenator Peter Kurth am Dienstag bei der Vorstellung des Etatentwurfs 2001 gesagt.

Zwischen Senat und Gewerkschaften bahnt sich eine Auseinandersetzung um die betriebsbedingten Kündigungen in der Kultur an. Eine Öffnungsklausel in der Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst mache dies möglich, hatte Finanzsenator Peter Kurth am Dienstag bei der Vorstellung des Etatentwurfs 2001 gesagt. Unterdessen kündigte die Gewerkschaft ÖTV an, dass sie betriebsbedingten Kündigungen nicht zustimmen werde. Zudem gebe die von Kurth genannte Öffnungsklausel dies nicht her, sagte Burkhardt Thiemann von der ÖTV.

Die Gewerkschaft warnte den Senat vor einem Wortbruch. Die ÖTV habe immer die Bereitschaft angeboten, an notwendigen Reformmaßnahmen für die staatlichen Bühnen mitzuarbeiten, sagte der stellvertretende ÖTV-Vorsitzende Ernst-Otto Kock. Dies sei jedoch ohne Erfolg geblieben. "Die Angst vor Kündigung ist eine schlechte Reformbegleitung", sagte Kock. "Herr Kurth sollte sich nicht die Rolle des arbeitsmarktpolitischen Minenhundes aufdrücken lassen."

Unterschiedliche Auffassungen herrschen zwischen Senat und ÖTV über den Passus zu den Kultureinrichtungen in der Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung. Dort heißt es, dass in diesem Bereich "bei einem unabweisbaren Erfordernis" von den Vereinbarungen abgewichen und von den Partnern Sonderregelungen getroffen werden können. Eine Protokollnotiz hält dabei fest, dass dies im Fall von Tarifverhandlungen gilt. Betriebsbedingte Kündigungen seien damit nicht gemeint, heißt es bei der ÖTV. Diese seien auch bei den Bühnenmitarbeitern ausgeschlossen. In der Innenverwaltung sieht man hingegen die Möglichkeiten, über die Sonderregelungen die Kündigungen zu vereinbaren.

Zur Disposition stehen im Bereich der Kultur laut Finanzsenator Kurth rund 200 Stellen. Nach Angaben der Kulturverwaltung ist aber derzeit noch überhaupt nicht geklärt, welche Posten in welcher Form wegfallen werden. Dies werde im Zuge der Bühnenstrukturreform entschieden. Auch wie der so genannte Abfindungs-Fonds verwendet werde, sei noch nicht entschieden, sagte Sprecherin Kerstin Schneider. Im vergangenen Monat hatte Kultursenator Christoph Stölzl allerdings im Unterausschuss Theater des Abgeordnetenhauses eine Liste vorgelegt, auf der 181 von den Intendanten der Bühnen vorgesehenen Stellen mit Wegfall-Vermerken (kw-Vermerken) versehen sind.

Davon entfallen 15,5 Stellen auf die Staatsoper, 42 Stellen auf die Deutsche Oper, 12 Stellen auf die Komische Oper, 49 Stellen aufs Deutsche Theater, 2 Stellen auf die Volksbühne, 10,5 Stellen auf das Maxim-Gorki-Theater, 11 Stellen auf das Schauspielhaus und 39 Stellen auf das Carrousel-Theater. Allein beim Deutschen Theater soll dies einen Einspareffekt von 3,3 Millionen Mark geben, bei der Deutschen Oper beispielsweise soll er bei 1,3 Millionen Mark liegen. Insgesamt werden durch die kw-Stellen Einsparungen in Höhe von 10,7 Millionen Mark prognostiziert. Alice Ströver von den Grünen reagierte gestern überrascht auf den Vorstoß des Senats. Die Nachricht über den Plan, betriebsbedingte Kündigungen in Kultureinrichtungen durchzusetzen, erreichte die kulturpolitische Grünen-Sprecherin im Urlaub. Sie sei bislang davon ausgegangen, dass es in den laufenden Verhandlungen mit den Gewerkschaften um den Abfindungsfonds gehe. Konsensfähig sei die Formel "drei Monatsgehälter für ein Jahr Beschäftigung". In Gesprächen hätten Mitarbeiter signalisiert: "Dafür gehen wir." Zunächst hatte die Kulturverwaltung nur ein Monatsgehalt pro Jahr angeboten, war damit aber in den landeseigenen Häusern auf breite Ablehnung gestoßen.

Alice Ströver warnte den Senat davor, mit betriebsbedingten Kündigungen zu drohen. "Das führt in den Häusern zu einer Atmosphäre der Unruhe und des Unfriedens." Der Senat müsse sich das Vertrauen der Mitarbeiter sichern. Wenn die staatlichen Bühnen in eine landeseigene, aber privatwirtschaftlich organisierte GmbH überführt werden sollten, müsse jeder einzelne Beschäftigte dem zustimmen.

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